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ALLRIS - Auszug

18.03.2019 - 9 Satzung über die Beseitigung von Niederschlagsw...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage und dem dazugehörigen Satzungsentwurf werden folgende Anmerkungen bzw. Fragen festgehalten:

 

-          Die Gesetzesquerverweise sind fehlerhaft. Hierzu hat Herr Tolzin eine Auflistung über die nicht stimmigen Verweise der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Der Finanzausschuss bittet um Sicherstellung, dass die Gesetzesverweise auf die richtige Gesetzesgrundlage verweisen.

-          Fraglich ist, ob gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Entwässungsantrag zweifach schriftlich UND als PDF einzureichen ist.

Anmerkung der Verwaltung: Behörden sind gehalten zukünftig die Anträge auch digital anzunehmen und zu bearbeiten.  

-          In welchen Fällen muss ein Entwässungsantrag gestellt werden? Nur bei Neubauten?

Anmerkung der Verwaltung: Das richtet sich nach § 9 der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung

-          In § 23 Abs. 2 wird darauf verwiesen, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

In der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser (zu TOP 10) kann unter § 17 bei einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Fraglich ist, wieso differenziert die Höhe der maximalen Geldbuße so sehr?

Anmerkung der Verwaltung: Für die Höhe der möglichen Bußgelder gelten bei der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung die allgemeinen Vorschriften, also bis 50.000 €, für die Gebührensatzung gilt die Spezialvorschrift des § 18 II KAG SH, also bis 500 €.

 

 

Grundsätzlich stimmt der Finanzausschuss der in der Sitzungsvorlage vorgestellten Satzung zu, jedoch sind die aufgeführten redaktionellen Anmerkungen zu prüfen und ggf. in der Satzung zu korrigieren. Es wird gebeten, dass die Satzung zur Gemeindevertretersitzung überarbeitet vorliegt.

 

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Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der o.g. Anmerkungen wird die Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser, wie aus der Anlage ersichtlich, beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage