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ALLRIS - Auszug

13.03.2019 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende Herr Reppel begrüßt Frau Warnke vom Büro Ewers & Küssner zu dem Tagesordnungspunkt.
Frau Warnke erläutert den Sachstand zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek.

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie die diesbezüglichen Abwägungen können den Präsentationsunterlagen entnommen werden, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind. Gleiches gilt bezüglich der Stellungnahmen der TÖP-Beteiligung.

 

Frau Warnke erläutert zudem die zeichnerischen Unterlagen sowie die textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 22.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage zur Vorlage 2019/005/122 dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich der "L224" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, grünordnerischer Fachbeitrag und dem Vorhaben- und Erschließungsplan werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht, der grünordnerische Fachbeitrag sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan ist nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7 
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0