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ALLRIS - Auszug

11.03.2019 - 7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

a).Bezugnehmend auf die Vorlage fragt der Bürgermeister an, ob die Angabe unter

    § 6 Abs. 3 „…Gründächer mit einer Mindestschichtstärke von fünf Zentimetern, …..“

    tatsächlich ausreichend ist.

b) Desweiteren weist er darauf hin, dass in der Satzung noch der „Gleichstellungsparagraph“

    (Die Bezeichnung der Beteiligten in dieser Satzung gilt in diverser, weiblicher und

    männlicher Form) aufzunehmen ist.

c) Bezugnehmend auf die 1. Seite der Anlage zur Vorlage wird für die Kalkulation der

    Restbuchwert (RBW) 2017 je zur Hälfte in “privat“ und „öffentlich“ geteilt.

    Ist diese so zu verstehen, dass davon ausgegangen wird, dass der Gemeinde nur die

    Hälfte der Beseitigungseinrichtung gehört?

Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten.

Anmerkung der Verwaltung:

a) Die Mindestschichtstärke von Gründächern wurde mit 5 cm von Hamburg Wasser

    vorgeschlagen. Das entspricht gängigen technischen Standards. Ab einer Stärke von

    5 cm geht man davon aus, dass sich die abfließende Regenwassermenge deutlich

    reduziert.

c) Die Aufteilung in „privat“ und „öffentlich“ erfolgt nicht weil die Anlage der Gemeinde nur zur

    Hälfte gehört sondern weil die Anlage zwei Zwecke erfüllt: zum einen dient sie der

    öffentlichen Straßenentwässerung und zum anderen der privaten Grundstücks-

    entwässerung. Diese Aufteilung wird 50 -50 vorgenommen, was gerichtlich in Schleswig-

    Holstein anerkannt ist. Die Aufteilung dient auch dazu, dass die Kosten für die Straßen-

    entwässerung nur von der Gemeinde und die Kosten der Grundstücksentwässerung nur

von den Grundstückseigentümern getragen wird.

 

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Nach kurzer Beratung fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

1. Der Gebührensatz von 0,20 €/m² für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr wird beschlossen.

2. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Siek wird wie aus der Anlage ersichtlich beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage