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ALLRIS - Auszug

02.06.2014 - 11.3 Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

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Beschluss:
Für das Gebiet nördlich "Am Drehbarg", westlich "Groot Redder", östlich des Sportplatzes wird der Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Planungsziel ist die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Sportplatz'.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür

Ja-Stimmen              : 10             
Nein-Stimmen              : 0             
Enthaltungen              : 0             

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage