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ALLRIS - Auszug

02.06.2014 - 11.4 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

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Wortprotokoll

Aufgrund des § 22 GO ist Herr Scheel von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Herr Scheel verlässt daher den Tagungsraum und nimmt bis einschließlich TOP 11.5  nicht  an der Sitzung teil.
 

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Beschluss:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 25. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich Stormarnring 14 - 20 in einer Tiefe von ca. 35 m folgende Änderung der Planung vorsieht:

Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE) anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft (L).

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür

Ja-Stimmen              : 9             
Nein-Stimmen              : 0             
Enthaltungen              : 0             

 

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Anlagen zur Vorlage