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ALLRIS - Auszug

11.02.2019 - 3 Einführung der Niederschlagswassergebühr - Vors...

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Schmitz begrüßt Frau Isselhorst und Herrn Schulz von Hamburg Wasser, die zu der geplanten Einführung der Niederschlagswassergebühren in der Gemeinde Braak eine Präsentation halten werden.

 

Zunächst erläutert Herr Schulz anhand der Präsentation den technischen Aufbau des

Schmutz- und Regenwasserkanals und wie Regen- und Abwasser in das System gelangen. Dazu erwähnt er, dass es für Schmutz- und Niederschlagswasser je einen eigenen Kanal in der Gemeinde Braak gibt, ein sog. Trennsystem.

 

Zum rechtlichen Hintergrund erklärt Herr Schulz, dass es sich bei der Entsorgung um Wasserrecht auf Bundesebene handelt. Weiterhin gelten für die Gemeinde die Rechtsgrundlagen

des Wasserhaushalts- und des Landeswassergesetzes. Grundsätzlich sind die Kosten für

die Ableitung des Regenwassers verursachergerecht zu verteilen. Aktuell zahlt die

Gemeinde die Gebühren in voller Höhe aus Steuereinnahmen, dies ist nicht mehr zulässig, daher wird die Einführung der eine Niederschlagswassergebühr in Braak vorbereitet.

 

Die Höhe der Niederschlagswassergebühren werde zukünftig über eine Satzung der Gemeinde festgelegt. Hierzu ist das Kommunalabgabengesetz heranzuziehen, nach dem Gebühren vor Steuern einzunehmen sind. Herr Schulz erklärt, die Gebühren werden zur langfristigen Unterhaltung des Abwassersystems eingesetzt.

 

Herr Schulz übergibt an Frau Isselhorst. Diese stellt den Projektverlauf zur Einführung der

Niederschlagswassergebühren dar und gibt einen Überblick über den Ansatz zur Berechnung der Gebühren, welche sich vermutlich auf 0,37 € pro m² jährlich belaufen werden.

Sie erinnert in diesem Zusammenhang an ein Schreiben aus dem Jahr 2014, in dem zur Angabe der versiegelten Flächen auf den Grundstücken aufgefordert wurde. Die aus der Abfrage hervorgegangen Daten wurden ausgewertet und auf dieser Basis die kürzlich versendeten Flächenfestsetzungsbescheide aufgesetzt. Fehlende Angaben von Grundstücken, wurden seitens Hamburg Wasser über das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erhoben. Frau Isselhorst verweist auf das beiliegende Formblatt, welches den Bewohnern noch die Möglichkeit bietet eventuelle Korrekturen an den festgesetzten Flächenangaben vorzunehmen. Dazu erläutert Frau Isselhorst, bei welchen Flächen es sich um gebührenpflichtige Flächen handelt. Sie erklärt den „direkten“ und den „indirekten“ Anschluss an das Abwassersystem. Ebenso werden Möglichkeiten zur Rabattierung dargestellt und die Definitionen der Voll- und Teilversiegelung erläutert.

 

Ende des Vortrags und Beginn der Fragen.

 

 

 

 

 

Frage 1: Eine neuzugezogene Bürgerin erläutert, dass sie das Schreiben aus 2014 nicht von dem Vorbesitzer erhalten hat und dadurch nicht weiß, welche Daten angegeben wurden.

 

Frau Isselhorst verweist auf das Formblatt, welches den Bewohnern noch die Möglichkeit bietet Korrekturen vorzunehmen. Des Weiteren stellt sie ihren Kontakt für weitere

Hilfestellung zur Verfügung.

 

Frage 2: Ein Einwohner fragt an, seit wann es eine Rechtsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr gibt.

 

Herr Schulz erklärt, dass es die Rechtsgrundlage SüVO (Selbstüberwachungsverordnung) bereits seit 2007 gibt und 2014 ergänzt wurde.

 

Frage 3: Ein Bürger fragt zum Verständnis nach, ob der Eigentümer, der das Regenwasser auf seinem Grundstück selbst versickern lässt, finanziell entlastet wird.

 

Herr Schulz bestätigt diese Aussage in dem Sinne, dass der Eigentümer in diesem Fall keine Gebühr zahlen muss.

 

Frage 4: Der Bürger fragt weiter, ob die Eigentümer die das Regenwasser selbst versickern lassen, eine Entschädigung hierfür erhalten.

 

Diese Aussage wird von Herrn Schulz mit der Begründung verneint, dass die betroffenen

Eigentümer unteranderem durch Rabattierungen oder Befreiungen entlastet werden.

 

Frage 5: Ein Anwohner erläutert, dass das Netz der Oberflächenentwässerung über sein

Privatgrundstück läuft und möchte daher wissen, in wie fern er als Eigentümer bei der

Niederschlagsgebühr mit eingebunden wird.

 

Frau Isselhorst schlägt vor, sich in einem gesonderten Gespräch ein Eindruck von der Situation zu verschaffen um das Anliegen klären zu können.

 

Frage 6: Eine Bürgerin fragt an, wie sich die 0,37 € zusammensetzen.

 

Frau Isselhorst weist darauf hin, dass die Gebührenkalkulation im Amt Siek vorliegt.

 

Frage 7: Eine Einwohnerin möchte wissen, wie sie das Niederschlagswasser komplett auf ihrem Grundstück versickern lassen kann.

 

Die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kühl verweist auf die Amtsverwaltung Siek, die gerne kontaktiert werden kann um Hilfestellung zu leisten. Eine Möglichkeit wäre z.B. sich von den öffentlichen Kanälen abzukoppeln.

 

Frage 8: Ein Anwohner fragt an, ab wann die Gebühr erhoben wird.

 

Frau Kühl antwortet, dass die Gebühr ab dem 01.05.2019 erhoben wird und dies nicht

rückwirkend erfolgt.

 

Der Bürgermeistert versichert sich, dass keine weiteren Fragen  bestehen und beendet den Tagesordnungspunkt.

 

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Anlagen