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ALLRIS - Auszug

25.01.2019 - 6 Neubau des Bauhofes in SiekInformation der Ener...

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Wortprotokoll

Herr Reppel begrüßt Frau Willmer und Herrn Wilke von der EnergieNetz Hamburg eG.

 

Die EnergieNetz Hamburg eG handelt als Bürgerenergiegenossenschaft und ist befasst mit dem Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik.

 

Frau Willmer erläutert die möglichen Versorgungs- und Vertragsvarianten:

 

1. Photovoltaik-Direktlieferung

Die Gemeinde Siek schließt einen Dachnutzungsvertrag mit ENH eG für die Laufzeit von 25 Jahren. Es wird ein Stromliefervertrag mit ENH geschlossen. Es ergeben sich Einsparungen durch preiswerten PV-Direktstrom.

Die ENH eG ist Eigentümerin der PV-Anlage, ist zuständig für den Bau, Betrieb und Wartung. Sie erstellt die Abrechnungen und Meldungen gegenüber Netzbetreiber, Behörden etc.

 

2. Anlagen-Pachtmodell

Die Gemeinde Siek schließt einen Dachnutzungsvertrag mit ENH eG für die Laufzeit von 25 Jahren. Es wird ein Anlagenpachtvertrag mit ENH geschlossen. Die Gemeinde Siek ist Betreiberin der Anlage. Stromerlöse erfolgen aus EEG und Einsparungen durch Eigenverbrauch. Die Gemeinde ist zuständig für die Erstellung von Abrechnungen und Meldungen gegenüber Netzbetreibern, Behörden, Finanzamt etc.

 

Die ENH eG ist in diesem Model Eigentümerin der Anlage und ist zuständig für den Bau und die Inbetriebnahme. Sie erhält Pachterlöse von der Gemeinde Siek.

 

Frau Willmer stellt bereits realisierte Vorhaben vor, unter anderem wurde der Neubau des Bauhofs in Trittau mit entsprechenden Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet. In der Anlage zur Niederschrift sind die Präsentationsunterlagen der ENH eG zur weiteren Information beigefügt.

 

Aus dem Gremium ergeben sich u.a. folgende Fragen zu den Anlagenmodellen:

 

a) Welche finanziellen Vergünstigungen entstehen durch den Verbrauch des aus der Photovoltaik-Anlage erzeugten Stroms?

Der Strom aus der PV-Anlage wird um ca. 2-3 Cent / kWh günstiger eingespeist als der Strom des Netzbetreibers. Die genaue Differenz ist abhängig von den Einheitspreisen des Netzbetreibers.

 

b) Kann die geplante E-Tankstelle durch den Strom der Photovoltaik-Anlage betrieben werden?

Eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Die technische Prüfung, auch im Hinblick auf erforderliche Speichermedien, erfolgt durch die ENH eG.

 

c) Wie erfolgt die Befestigung der Photovoltaik-Anlagen auf der Dachhaut?

Die Befestigung erfolgt durch ballastierte Gestelle, es erfolgen keine Durchdringungen der Dachabdichtung.

 

d) welche bauseitigen Mehrkosten entstehen für die Nutzung der Dachfläche mit PV-Anlagen?

Herr Kröger teilt mit, dass die statische Mehrbelastung recht gering ausfällt. Er wird mit

dem Statiker Rücksprache halten, schätzt die Mehrkosten für die Stahl-Mehrmengen mit

ca. € 3.000,- ein.

 

e) Sind die PV-Module stationär, d.h. nicht ausrichtbar angeordnet?

Die Module sind stationär ausgerichtet, die optimale Ausrichtung wird durch ENH in Simulationen geprüft. Drehbare Halterungen sind aus der Sicht der ENH nicht wirtschaftlich.

 

f) Verfügt die ENH eG über die Kapazität den Neubau des Bauhofgebäudes mit PV-Anlagen auszustatten und die Gemeinde Siek entsprechend zu begleiten?

Frau Willmer bestätigt dies und verweist auf die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und zuverlässigen Hersteller von Photovoltaik-Anlagen.

 

Herr Reppel bedankt sich bei Frau Willmer und Herrn Wilke für die umfassenden

Informationen.

 

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Anlagen