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ALLRIS - Auszug

29.01.2019 - 2 Einführung der Niederschlagswassergebühr - Vors...

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Wortprotokoll

Herr Pollmann und Frau Ißelhorst von Hamburg Wasser erläutern den Einwohnern anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Unterschiede zwischen Schmutz- und Regenwasser.

Die Niederschlagswassergebühr wird verursachungsgerecht ausschließlich für die Nutzung

der Regenwasserkanäle auf öffentlichem Grund erhoben. Gebührenrelevant sind alle

versiegelten und teilversiegelten Flächen, die auf direktem Weg (i.d.R. über Hausanschluss)

oder indirektem Weg (oberflächlicher Abfluss z.B. über eine Richtung Straße geneigte Grundstücksauffahrt) Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten. Das Gebührenmodell inkl. der möglichen Rabattierungen durch z. B. Zisternen und Versickerungsanlagen mit Notüberlauf, Rasengittersteine mit mind. 15 % Fugen wird vorgestellt.

 

Nach derzeitigem Stand wird sich die Gebühr in Siek ab dem voraussichtlichen Einführungstermin 01.05.2019 auf ca. 0,30 Euro/m² angeschlossene befestigte ober überbaute Grundstücksfläche belaufen.

Es werden ca. 12,5 km Regenwasserleitungen in Siek betrieben und laufend instandgehalten. Bei der Berechnung der Gebühr wurde bereits berücksichtigt, dass 50% der Gesamtkosten bei der Gemeinde verbleiben (z. B. für öffentliche Straßen und Plätze) und somit nur die andere Hälfte der Gesamtkosten durch die Eigentümer direkt zu tragen sind.

Weitere an die Regenentwässerung angeschlossene gemeindliche Flächen (wie Feuerwehrhäuser u.ä.) unterliegen ebenfalls der Gebührenpflicht. Die Gebühren werden von der Gemeinde getragen.

Es wird ausgeführt, dass die Höhe der Gebühr u. a. vom Zustand der Entwässerungsanlagen sowie der Menge der einleitenden Flächen abhängt.

Die Gebühr bedarf einer ständigen Überprüfung, sodass auch Anpassungen vorgenommen werden. Insbesondere in kommenden Jahren evtl. erforderliche Investitionen für die Sanierungen der Regenwasserkanäle oder Erweiterungen des Rohrnetzes wirken sich in der Gebührenkalkulation durch die Abschreibungen dieser Maßnahmen aus. Die Gebühr ist demnach nicht statisch.

Hinsichtlich der Gebührentransparenz wird mitgeteilt, dass die Kosten für die Regenwasserbeseitigung zum einen im gemeindlichen Haushalt dargestellt werden, zum anderen

jeder Betroffene auf Antrag Akteneinsicht in die Gebührenkalkulation beim Amt Siek nehmen

kann.

 

Auf Nachfrage wird nochmals dargestellt, dass nur tatsächlich an die Regenentwässerung angeschlossene versiegelte oder teilversiegelte Flächen zur Regenwassergebühr herangezogen werden.

 

Für weitere Rückfragen, insbesondere hinsichtlich der erhobenen Flächen bzw. evtl. zwischenzeitlich erfolgter Änderungen, kann jeder Eigentümer direkt mit Hamburg Wasser in Kontakt treten.