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ALLRIS - Auszug

21.01.2019 - 9 Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende trägt zur Vorlage vor.

 

Das Gremium diskutiert angeregt den Sachverhalt. Hieraus ergeben sich noch Fragen zur Begründung und den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, sowie zum Abwägungsergebnis. Die Verwaltung wird geben die offenen Fragestellungen und Anmerkungen an den zuständigen Planer bzw. die Fachgutchter zur Klärung weiterzureichen.

 

Die Fragen bzw. Anmerkungen beziehen sich auf folgende Bereiche:

 

-          Abwägungsergebnis nach § 3 (2) BauGB zur Stellungnahme der Öffentlichkeit:

Auf welcher Basis wurde das Abwägungsergebnis erarbeitet und warum wurden verschiedene Grundlagen (BImSchV, TA Lärm, DIN 18004) aufgeführt?  

-          Textliche Festsetzung B-Plan 16 Nr. 6.:

Warum wurde die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken selbst nicht mit als Festsetzung aufgenommen?

-          Begründung B-Plan 16, Punkt 2 Erschließung, S. 9:

Die drei genannten verkehrsberuhigenden Maßnahmen sind nicht mehr aktuell und sollten aus der Begründung entfallen.

-          Grundsätzliches:

Warum sind die Ausführungen zum Thema Verkehr im vorgeschalteten Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan umfangreicher, als die in der Begründung zum B-Plan 16?

 

 

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 16 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 2
Nein-Stimmen : 3
Enthaltungen : -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage