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ALLRIS - Auszug

16.01.2019 - 3 Einführung der Niederschlagswassergebühr - Vors...

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Wortprotokoll

Herr Sievers und Frau Ißelhorst von Hamburg Wasser erläutern den Einwohnern anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Unterschiede zwischen Schmutz- und Regenwasser. Die Niederschlagswassergebühr wird verursachungsgerecht ausschließlich für die Nutzung der Regenwasserkanäle auf öffentlichem Grund erhoben. Gebührenrelevant sind alle versiegelten und teilversiegelten Flächen, die auf direktem Weg (i.d.R. über Hausanschluss) oder indirektem Weg (oberflächlicher Abfluss z.B. über die Grundstücksauffahrt) Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten. Das Gebührenmodell inkl. der möglichen Rabattierungen durch z. B. Zisternen, Versickerungsanlagen u. a. wird vorgestellt.

 

Nach derzeitigem Stand wird sich die Gebühr in Brunsbek ab dem voraussichtlichen Einführungstermin 01.05.2019 auf +-0,60 Euro/m² belaufen. Es wird ausgeführt, dass die Höhe der Gebühr u. a. vom Zustand der Entwässerungsanlagen sowie der Menge der einleitenden Flächen abhängt. Eine Gebühr bedarf einer ständigen Überprüfung, sodass auch Anpassungen vorgenommen werden. In den nächsten Jahren stehen bspw. Investitionen für die Sanierung einiger Regenwasserkanäle an, woraufhin die Abschreibungen dieser Maßnahmen in die Gebührenkalkulation einfließen. Die Gebühr ist demnach nicht statisch.

 

Auf Nachfrage hinsichtlich der Transparenz wird mitgeteilt, dass die Kosten für die Regenwasserbeseitigung zum einen im gemeindlichen Haushalt dargestellt werden, zum anderen jeder Betroffene auf Antrag Akteneinsicht in die Gebührenkalkulation beim Amt Siek nehmen kann.

 

Gemeindliche Flächen (wie Feuerwehrhäuser u.ä.) werden ebenfalls erhoben und fließen in die Berechnung ein.

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Kosten für die Herstellung der Kanäle in Neubaugebieten grundsätzlich in die Erschließungskosten und demnach in den Kaufpreis einfließen. Die laufenden Kosten werden dann allerdings in der Gebührenkalkulation aufgenommen, ebenso wie die neu hinzukommenden versiegelten und teilversiegelte Flächen.

 

Ein Regenwassererdtank kann zur Rabattierung der Niederschlagswassergebühr führen, wenn das Wasser für die Berieselung des Gartens dient.

 

Beim Dorfteich in Kronshorst („Meyer-Teich“) handelt es sich um eine Niederschlagswasserbeseitigungsanlage. Alle hieran angeschlossenen Grundstücke sind demnach gebührenpflichtig.

 

Die Beiträge/Gebühren an die Wasser- und Bodenverbände sind auch nach Einführung der Niederschlagswassergebühr zu zahlen.

 

Sofern besondere Dokumente, wie bspw. eine Einleitgenehmigung der Wasserbehörde vorliegen, die eine Ermäßigung bzw. Befreiung der Gebühr rechtfertigen können, sollten diese Hamburg Wasser schnellstmöglich vorgelegt werden.

 

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Anlagen