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Auszug - Umsetzung Umgebungslärmrichtlinie- Beschluss des Lärmaktionsplanes 2018
Gemeindevetretung sieht von einer Beratung ab.
Hinweis der Verwaltung: Sofern ein Beschluss des Lärmaktionsplans 2018 seitens der Gemeinde weiterhin ausbleibt, kann die Kommunalaufsicht der Kreises die Gemeinde verpflichten einen Lärmaktionsplan zu erlassen oder selbst einen für die Gemeinde aufstellen.
Beschluss: Aufgrund weiteren Beratungsbedarfs, wird dieser TOP in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung im Februar 2019 geschoben.
Abstimmungsergebnis:
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