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ALLRIS - Auszug

26.11.2018 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Eine Einwohnerin fragt, wer für das Laub vor der Schule zuständig ist. Der Vorsitzende erklärt, dass dies in der Zuständigkeit des Schulverbands Stapelfeld liegt.

 

Mehrere abgestellte Fahrräder wurden im Ort gesichtet, die bereits seits langem nicht mehr bewegt wurden. Der Vorsitzende wird dies dem zuständigen Ordnungsamt zur Prüfung melden und erläutert ergänzend, dass diese Fahrräder erst nach einer gewissen Wartefrist entfernt werden dürfen.

 

Ein Anwohner stellt den Antrag, dass eine Informationsveranstaltung zum Thema Verkehrsimmissionen auf das Gemeindegebiet Stapelfeld geplant werden sollte. Dies hatte er bereits in der Einwohnerversammlung am 13.11.2018 vorgetragen. Der Vorsitzende und Mitglieder der Gemeindevertretung geben an, dass der Antrag zu unkonkret formuliert ist und fordern eine schriftliche Ausführung, welche sodann im Bauauschuss der Gemeinde behandelt werden kann.


Eine Bewohnerin der Gemeinde trägt vor, dass das vorliegende Verkehrsgutachten zum Ausbau des länderübergreifenden Gewerbegebiets und die daraus resultierende errechnete Verkehrsbelastung für die Gemeinde Stapelfeld bereits lange in Frage steht. Die Aktualität ist durch den angegebenen Erhebungszeitraum nicht gegeben und die Daten sollen nachweisbar fehlerhaft sein. Die Anwohnerin bittet um Auskunft, ob seitens der Gemeinde das Gutachten einer Überprüfung unterzogen bzw. eine Gegengutachten beauftragt wurde und wann die Daten aus der innerörtlichen Verkehrstafel ausgelesen und veröffentlicht werden können.

Der Vorsitzende äußert, dass die letzten Daten zur allgemeinen Verkehrsentwicklung aus dem Jahr 2017 vorliegen und diese eine Verkehrszunahme und daraus eine stetig wachsende Belastung für die Gemeinde aufweisen. Eine Stellungnahme zum vorliegenden Verkehrsgutachten, ist seitens des ausführendens Büros nicht erfolgt. Es wird daran gearbeitet die Daten der Verkehrsmesstafel bis Mitte Dezember auszulesen und zu veröffentlichen, um aktuelle Zahlen der Verkehrsströme durch den Ort zu erhalten.

 

Ein Bürger fragt nach, ob der zuständige Verwaltungsmitarbeiter für den ruhenden Verkehr angehalten ist bereits „Bagatellvergehen“ zu ahnden z.B. falsch herum in einer Parkbucht zu stehen. Die Verwaltung erklärt, dass der Mitarbeiter nach den Regularien der StVO handelt und entsprechend für seinen Einsatz in Kooperation mit der Unteren Verkehrsbehörde des Kreises Stormarn geschult wurde. Der Vorsitzendende ergänzt, dass es keine Ausnahmeregelungen in der Überwachung des ruhenden Verkehrs geben kann.

 

Eine Einwohnerin berichtet von einem kürzlich erhaltenen Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes, aus dem hervorgeht, dass Stapelfeld ein hochbelastetes Gebiet mit Stickstoffdioxid ist. Der Vorsitzende berichtet, dass dieses Schreiben an viele Bewohner mit Dieselfahrzeugen verschickt wurde.

 

Ein Anwohner würde gern über die Konsequenzen informiert werden, die aus der Versagung der Beteiligung der Gemeinde am länderübergreifenden Gewerbegebiet resultieren könnten. Der Vorsitzende verweist auf den TOP 9 der heutigen Tagesordnung. Weiterhin ergänzt dieser, dass der Entscheid über die 30. Änderung des Flächennutzungsplans nicht gleichzusetzen ist, mit dem für die Umsetzung des Gewerbegebietes notwendigen Satzungsbeschluss des Bebauungsplans. Der Anwohner möchte weiterhin wissen, inwieweit Einfluss seitens der Gemeinde auf die Verkehrsplanung des Gewerbegebietes, insbesondere auf die Planstraße A und den Knotenpunkt an der K 107 genommen werden kann. Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Planstraße A und der Knotenpunkt an der K107 rein auf Hamburger Gebiet befinden und daher keine direkte Einflussnahme besteht, die Gemeinde aber bestrebt ist in diese Planung einzugreifen.