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ALLRIS - Auszug

13.11.2018 - 4 Verwaltung des Schulverbandes Stapelfeld durch ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kühl trägt das Ergebnis der Verwaltungsgespräche mit dem Schulverband Stapelfeld und den Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld in der Amtsverwaltung einmal zusammen.

 

Bislang wurden jährliche Pauschalen in Höhe von 11.000 Euro von Hoisdorf und dem Schulverband Stapelfeld sowie 10.000 Euro von Stapelfeld an das Amt erstattet.

 

Eine Anpassung der Verwaltungskosten hat zuletzt 2002 stattgefunden.

Die durch das Amt errechnete Kostenerstattung, anteilig je Kosten des Arbeitsplatzes, ergeben für das Jahr 2019 für die Gemeinde Hoisdorf 58.648 Euro, für den Schulverband Stapelfeld 32.631 Euro und für die Gemeinde Stapelfeld 50.575 Euro.

 

Für das Haushaltsjahr 2019 sollen die bisherigen Beträge so angepasst werden, dass die Pauschalen zunächst einmal verdoppelt werden. Die jährliche Pauschale für Hoisdorf und den Schulverband Stapelfeld entsprechen dann 22.000 Euro und für Stapelfeld ergeben sich 20.000 Euro.

 

Frau Ketelsen gibt zu bedenken, dass die Personalkosten nicht dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entsprechen und dadurch womöglich die Kostenerstattung zu niedrig ist.

 

Herr Beber und Frau Badur erklären, dass die Plan- und Ist-Werte variieren, da eine genaue Zeiterfassung nicht möglich ist. Die aufgeführten Beträge pro Organisationstelle sind vielmehr die durchschnittlichen Kosten.

 

Im Kalenderjahr 2019 wird die Verwaltung eine detaillierte Kostenermittlung durchführen.

 

Herr Schacht bittet mit dem Einverständnis der Ausschussmitglieder, die Abstimmung für TOP 4 und TOP 5 zusammen durchzuführen. 

 

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Beschlussvorschlag:
Die Kostenerstattung für die Verwaltung des Schulverbandes Stapelfeld durch das Amt Siek wird für das Jahr 2019 auf 22.000 Euro festgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, das Benehmen mit dem Schulverband Stapelfeld einzuholen. Die Haushaltsmittel sind für 2019 einzuplanen. 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0 
 

Die Verwaltung wird gebeten, für den Amtsausschuss eine geänderte Vorlage mit den entsprechenden doppelten Beträgen einzustellen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage