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ALLRIS - Auszug

13.11.2018 - 4 Niederschlagswassergebühren

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Westphal begrüßt Frau Isselhorst und Herrn Schulz von Hamburg Wasser, die zu der geplanten Einführung der Niederschlagswassergebühren in der Gemeinde Stapelfeld präsentieren.

Zunächst erläutert Herr Schulz anhand der Präsentation, den technischen Aufbau des Schmutz- und Regenwasserkanals und wie das Regen- und Abwasser in das System gelangen. Dazu erwähnt er, dass es für Schmutz- und Niederschlagswasser je einen eigenen Kanal in der Gemeinde Stapelfeld gibt, ein sog. Trennsystem.

 

Zum rechtlichen Hintergrund erklärt Herr Schulz, dass es sich bei der Entsorgung um Wasserrecht auf Bundesebene handelt. Weiterhin gelten für die Gemeinde die Rechtsgrundlagen des Wasserhaushalts- und des Landeswassergesetzes. Grundsätzlich sind die Kosten für die Ableitung des Regenwassers verursachergerecht zu verteilen. Aktuell zahlt die Gemeinde die Gebühren in voller Höhe aus Steuereinnahmen, dies ist nicht mehr zulässig, daher wird die Einführung der eine Niederschlagswassergebühr in Stapelfeld vorbereitet.

 

Die Höhe der Niederschlagswassergebühren werde zukünftig über eine Satzung der Gemeinde festgelegt. Hierzu ist das Kommunalabgabengesetz heranzuziehen, nach dem Gebühren vor Steuern einzunehmen sind. Herr Schulz erklärt, die Gebühren werden zur langfristigen Unterhaltung des Abwassersystems eingesetzt.

 

Herr Schulz übergibt an Frau Isselhorst. Diese stellt den Projektverlauf zur Einführung der Niederschlagswassergebühren dar und gibt einen Überblick über den Ansatz zur Berechnung der Gebühren. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an ein Schreiben aus dem Jahr 2014, in dem zur Angabe der versiegelten Flächen auf den Grundstücken aufgefordert wurde. Die aus der Abfrage hervorgangenen Daten wurden ausgewertet und auf dieser Basis die kürzlich versendeten Flächenfestsetzungsbescheide aufgesetzt. Fehlende Angaben von Grundstücken, wurden seitens Hamburg Wasser über das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erhoben. Frau Isselhorst verweist auf das beiligende Formblatt, welches den Bewohnern noch die Möglichkeit bietet eventuelle Korrekturen an den festgesetzten Flächenangaben vorzunehmen. Dazu erläutert Frau Isselhorst, bei welchen Flächen es sich um gebührenpflichtige Flächen handelt. Sie erklärt den „direkten“ und den „indirekten“ Anschluss an das Abwassersystem. Ebenso werden Möglichkeiten zur Rabattierung dargestellt und die Definitionen der Voll- und Teilversiegelung erläutert.

 

Ende des Vortrags und Beginn der Fragen.

 

Frage 1: Ein Bewohner möchte wissen, wie die Kostenanteile in der Gebühr von Gemeinde und Bürgern ermittelt werden.

 

Frau Isselhorst erklärt, dass in diesem Projektstadium noch keine Aussage zur Verteilung der Kostenanteile innerhalb Gebühr getroffen werden kann, da zunächst alle Flächen final erfasst werden müssen. Herr Schulz ergänzt nochmals, dass der Gebührenanteil nach dem Verursacherprinzip berechnet werden wird und derzeit nur die Gemeinde Niederschlagswassergebühren zahlt.

 

Frage 2: Ein Anlieger fragt nach, ob die Steuer ab Januar 2019 eingeführt wird.

 

Zunächst wird korrigierend erwähnt, dass es sich um eine Gebühr handelt. Diese soll im kommenden Jahr eingeführt werden, hierzu ist durch die Gemeindevertretung noch der genaue Zeitpunkt festzulegen bzw. zu beschließen.

 

Frage 3: Ein Bürger möchte wissen, ob es Erfahrungen aus anderen Kommunen zur Höhe der Gebühr gibt.

 

Herr Schulz berichtet, dass es bereits andere Gemeinden gibt, die eine Niederschlagswassergebühr erheben. Als Beispiel füht er an, das bei ca. 100m² versiegelter Fläche auf einem Grundstück, ca. 9 bis 10€ Gebühren im Monat erhoben werden.

 

Frage 4: Eine Anwohnerin fragt, ob eine Zeitspanne vor Einführung der Gebühr genannt werden könnte, in der noch eine Umrüstung auf z.B. eine Zisterne oder der Einbau eines durchlässigen Belags möglich ist.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass eine Umrüstung bzw. ein Umbau grundsätzlich jederzeitmöglich ist. Die gebührenminderne Fläche ist Hamburg Wasser mitzuteilen. Grundsätzlich wird auf Vertrauen bei der korrekten Flächenangabe druch die Bürger gesetzt.

 

Frage 5: Ein Bürger fragt an, ob die Gebühren von der versiegelten Gesamtfläche der gemeinde abhängig ist.

 

Frau Isselhorst verweist auf das Verursacherprinzip zur Gebührenermittlung und erklärt, dass jeder verpflichtet ist, richtige Angaben zu machen.

 

 

Herr Westphal bittet die Einwohner nochmals die Angaben auf den Flächenfestsetzungsbescheiden zu kontrollieren und Abweichungen an Hamburg Wasser aufzugeben. 

 

Der Bürgermeister versichert sich, dass keine weiteren Fragen zum TOP bestehen und verabschiedet Frau Isselhorst und Herrn Schulz.