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ALLRIS - Auszug

13.11.2018 - 3 Fernwärmeversorgung Stapelfeld - Wärmelieferung...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende des Werksausschusses der Fernwärmeversorgung Stapelfeld Herr Fechner erklärt, dass in Kooperation mit dem Anwalt Herrn Dr. Legler, die Wärmelieferungsverträge der Kunden geprüft und an die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst wurden. Hierzu sind entsprechende Schreiben an die Haushalte verteilt worden.

 

Herr Dr. Legler führt hierzu aus, dass sich die Anpassungen nicht auf die Preisystematik beziehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Vertragsgrundlagen z.T. noch aus der Gründungszeit der Fernwärme 1982 stammen, ist die Anpassung an geltendes Recht sinnvoll. Auf Nachfrage einer Kundin ergänzt Herr Dr. Legler, dass insbesondere das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG), sowie die Datenschutzgrundverordnung bei der Überarbeitung Berücksichtigung fanden. Überdies wurden die allgemeinen Vertragskonditionen neu sortiert und für den Kunden verständlicher formuliert.

 

Einige Anwohner der Reinbeker Straße merken an, dass sie keine schriftlichen Informationen erhalten haben. Die betroffenen Kunden, sollen sich bei der Fernwäme Stapelfeld melden und erhalten die Unterlagen entsprechend.