Auszug - 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Flurstück 5/6 der Flur 2, südlich "Alte Landstraße" (L222), östlich der Straße "Groot Redder", nördlich und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Sachverhalt und der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses werden erläutert.
Beschlussvorschlag: Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung zur Abstimmung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen-i
Abstimmungsergebnis:
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