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ALLRIS - Auszug

23.07.2018 - 8 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

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Wortprotokoll

Herr Czierlinski erläutert den Sachverhalt, die Stellungnahmen, sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

 

In der vergangenen Woche gab es ein Treffen mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Fachdienst Planung des Kreises Stormarn. Auf diesem wurde vereinbart, dass verschiedene gutachterliche Betrachtungen notwendig sind. Mit einem Gutachten zum Lärm der Autobahn wurde Herr Ziegler beauftragt. Ein weiteres Gutachten soll es zum Artenschutz geben.

 

Auf Nachfrage seitens Herr Tonne, erläutert Herr Czierlinski, dass die Bedenken des BUND und NABU nicht zum Scheitern der Planung führen werden.

 

Herr Westphal erkundigt sich nach einer Lösung zur Problematik der Oberflächenentwässerung, wenn Flächen versiegelt werden und weitere Flächen nicht versickerungsfähig sind. Herr Westphal möchte seine Bedenken vor dem Hintergrund von in der Zukunft abzusehenden höheren Niederschlagsmenge betonen. Herr Czierlinski nennt die Möglichkeit eines Durchstichs oder des Durchpumpen, um dem Problem zu begegnen.

 

Herr Sievers erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob die Rückhaltebecken gereinigt werden. Der Bürgermeister gibt Auskunft, dass dies geschehen ist, Verunreinigungen jedoch immer wieder durch Enten neu entstehen.
 

 

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzugnsplanes für das Gebiet nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 
Enthaltungen : 

 

 

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Anlagen zur Vorlage