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ALLRIS - Auszug

05.07.2018 - 10 Einwohnerfragen

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Wortprotokoll

 

Herr Bitzer hinterfragt die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit der nachfolgenden Tagesordnungspunkte. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die bisherigen Diskussionen.

 

Anmerkung der Verwaltung:  In der Amtsordnung ist geregelt, dass amtsangehörige Gemeindevertreter/innen an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Amtsausschusses teilnehmen dürfen. Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ), welches für Verbände Anwendung findet, sieht diese Regelung nicht vor.

In öffentlichen Sitzungen steht den Gemeindevertretern/innen ein Anwesenheits- aber kein Rede- oder Antragsrecht zu. Es gibt keine Vorschrift im GkZ, die die Teilnahme von Gemeindevertretern/innen in den nichtöffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlung zulassen.