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ALLRIS - Auszug

31.03.2014 - 10.1 Bauangelegenheiten / gemeindliches Einvernehmen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Grundstück: Dorfstraße 15, 22145 Braak, Flur 6, Flurstück 16/25, Gemarkung Braak

Antragsteller: H.H., Dorfstraße 15, 22145 Braak

Vorhaben: Befreiung zur Fällung eines Baumes

 

Beratungsgrundlage: Verwaltungsvorlage vom 25.03.2014

Berichterstatter: Herr BA/FA Vorsitzender Uwe Benthien

 

Der Antragsteller beabsichtigt, den im Bebauungsplan Nr. 14 festgesetzten Baum zu entfernen, um Schäden an den bestehenden Gebäuden zu vermeiden.

Im Bebauungsplan Nr. 14 ist der Baum lediglich als vorhandener Baum gekennzeichnet. Daher ist der Baum nicht geschützt und kann entfernt werden.

Da die UNB aber bereits angekündigt hat, für den Baum einen Ausgleich zu fordern, sollte eine Befreiung erteilt werden, so dass der Ausgleich durch die UNB festgesetzt werden kann.

Zudem beantragt der Antragsteller, den an der westlichen Grundstücksgrenze bestehenden Erdwall zu entfernen, da dieser aufgrund seiner vorhandenen Struktur nicht schützenswert ist.

Dieser Wall ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 14. Eine Befreiung der Gemeinde ist daher nicht erforderlich.

Alles Weitere hat der Bauherr direkt mit der UNB zu klären.

 

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Beschlussvorschlag:
Die Befreiung zur Fällung eines Baumes auf dem Grundstück Dorfstraße 15, 22145 Braak, wird gem. § 31 BauGB erteilt.

Der Kreis wird um Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gebeten.
 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür