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ALLRIS - Auszug

22.05.2018 - 11 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaush...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rathjen merkt an, dass der Finanzausschuss am 08.05.2018 über den vorgelegten 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hoisdorf für das Haushaltsjahr 2018 beraten und eine Anpassung wie folgt empfohlen hat.

Aufgrund der Einrichtung einer 6. Elementargruppe in der Kindertagesstätte ergibt sich ein Mehrbedarf an Personal, sodass der Stelleplan entsprechend angepasst werden musste. Die Gesamtzahl der Stellen hat sich gegenüber dem Kernhaushalt um 2,18 Stellen auf 24,89 Stellen erhöht.

 

Ferner hat das Finanzamt Stormarn zwischenzeitlich den Messbetrag für die Gewerbesteuervorauszahlung 2018 bei einem Gewerbebetrieb angepasst, was zu einem Steuerausfall führt. Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer musste um 400.000 € auf 1.200.000 € reduziert werden. Hierdurch verringert sich ebenfalls die zu zahlende Gewerbesteuerumlage um 120.000 € auf 250.000 €.

 

Vorstehende Änderungen sind zwischenzeitlich in den Nachtrag eingearbeitet worden (Vorlage 2018/004/467-1).

 

Zudem hat sich im KiTa-Beirat noch eine Änderung hinsichtlich der Gestaltung des Außenspielgeländes ergeben, hier ist der Ansatz des Produktkontos 365000.0810000 von 38.000 € auf 45.000 € zu erhöhen, gleichzeitig ist aber auch der Zuschuss des Fördervereins (365000.2317000) von 8.000 € auf 15.000 € zu erhöhen. Da sich hieraus keine Mehrausgaben für die Gemeinde ergeben, empfiehlt Herr Rathjen, diese Änderungen mit in den Nachtragshaushalt aufzunehmen.
 

Herr Schippmann trägt auf Nachfrage noch einmal die aktuelle Kostenschätzung (Stand April 2018) für die Straßenbausanierungsmaßnahme „Oetjendorfer Kirchenweg“ inklusive Oberflächenentsserung vor.

 

Seitens der Mitglieder der Gemeindevertretung bestehen keine Anpassungsempfehlungen.

 

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan und Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2018 in der jeweils vorgelegten Form (Vorlage: 2018/004/467-1) unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

365000.0810000 + 7.000 €

365000.2317000 + 7.000 €    

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 14 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 1
 

 

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Anlagen zur Vorlage