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ALLRIS - Auszug

09.04.2018 - 8 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde SiekGebiet: w...

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Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende begrüßt Frau Warnke vom Büro Evers & Küssner zum B-Plan Nr. 21 und bittet um Erläuterungen zum Sachstand der eingegangenen Stellungnahmen.

 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 19.03. bis zum 03.04.2018. Es gingen keine Stellungnahmen ein.

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.03, bis zum 06.04.2018. Es gingen bislang 16 Stellungnahmen ein.

 

(Die Ausführungen des Büros Evers & Küssner liegen der Niederschrift als Anlage bei.)

 

1. Stellungnahme der Feuerwehr Siek

Die Feuerwehr sieht es als zwingend erforderlich an, dass im Plangebiet mindestens zwei Hydranten vorzuhalten sind. Der Anregung wird gefolgt, die Begründung wird entsprechend angepasst.

 

2. Stellungnahme der Vereinigten Stadtwerke Netz GmbH

Es wird um rechtzeitige Einbindung in die Ausführungsplanung gebeten. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Vorhabensträger weitergeleitet.

 

3.1 Stellungnahme der evang. luth. Kirche Siek

Die Kirchengemeinde Siek sieht die Anzahl der geplanten Wohnungen als zu hoch an und befürchtet eine Ungleichbehandlung anderer Vorhabenträger.

Der Anregung wird nicht gefolgt, die errechnete Anzahl der geplanten neuen Wohnungen ist nicht korrekt ermittelt, da auch bereits im Bestand befindliche Wohneinheiten aufaddiert wurden.

 

3.2. Stellungnahme der evang. luth. Kirche Siek

Das harmonische Einfügen in die Straße und in das Ortsbild wird in Bezug auf die Trauf- und Firsthöhen in Frage gestellt.

Das städtebauliche Ziel, dass die verschiedenen Hausgruppen einheitliche Höhen aufweisen können wird mit der vorliegenden Planung gesichert.
 

4. Stellungnahme vom Kreis Stormarn

4.1 Regionalplanung und Städtebau

Einer Überschreitung des Entwicklungsrahmens nach LEP soll entgegengewirkt werden. Dem Hinweis wird zugestimmt.

 

4.2 Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan soll unmittelbar im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des

B-Planes berichtigt werden. Der Anregung wird gefolgt.

 

4.3 Naturschutz

Dem Ausgleich des Knickverlusts im westlichen Plangebiet wird nicht zugestimmt. Der Ausgleich sollte möglichst im Gemeindegebiet erfolgen.

Nach Aussage des Amtes Siek sind keine Ausgleichsflächen für einen Knickausgleich im Gemeindegebiet vorhanden. Der Ausgleich wird über ein Ökokonto organisiert.

 

4.4 Festsetzungen

Die Beschränkung auf eine Wohneinheit bei EFH ist rechtlich problematisch, die Möglichkeit der Schaffung von Einliegerwohnungen ist zu prüfen.

Der Anregung wird aufgrund der landesplanerischen Zielsetzung nicht gefolgt.

 

Es wird empfohlen, den Umfang der Überschreitungsmöglichkeiten der Baugrenzen für unterirdische Gebäudeteile festzulegen.

Der Anregung wird aufgrund der eingeschränkten Bebaubarkeit des Baufeldes WR 4 nicht gefolgt.

 

4.5 Wasserwirtschaft

Die Erschließung ist hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers nicht gesichert.

Die Stellungnahme wird an den Entwässerungsplaner weitergeleitet. Die geplante

Entwässerung ist mit der Wasserbehörde abzustimmen.

 

 

4.6 Immissionsschutz

Die Begründung sollte noch durch Aussagen, welche Immissionen auf das Plangebiet einwirken, ergänzt werden.

Der Anregung wird gefolgt.

 

5. Landesplanerische Stellungnahme

Die städtebauliche Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwickung, die Planunterlagen sind diesbezüglich textlich zu ergänzen.

Die Begründung wird ergänzt.

 

Die Unterlagen sollen um die Angabe, wie viele Wohneinheiten geschaffen werden ergänzt werden.

Der Anregung wird gefolgt.

 

Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.

Der Anregung wird gefolgt.

 

Herr Reppel bedankt sich bei Frau Warnke für die Ausführungen.