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ALLRIS - Auszug

09.04.2018 - 19 Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 17 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

Seitens der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 17 r das Grundstück "Hauptstraße 42" (Flurstück 65/8), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 17 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (31. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung).

 

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 13 
Nein-Stimmen : - 
Enthaltungen : -

 

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Anlagen zur Vorlage