Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

09.04.2018 - 5 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zum TOP 5 und TOP 6 begrüßt der Bauausschusssitzende das Büro B2K, vertreten durch Herrn Kühle und Herrn Jeß.

 

Herr Jeß erläutert die Planung zur 28. Änderung des F-Planes der Gemeinde Siek. Nach

der erfolgten frühzeitigen TÖP-Beteiligungen ergaben sich die nachfolgend aufgeführten

Stellungnahmen:

 

 

1. Landesplanungsbehörde:

Es bestehen keine Bedenken. Der Planung stehen keine Ziele der Raumordnung entgegen.

 

2. Kreis Stormarn:

2a.) Kreis Stormarn, Ortsplanung und Städtebau:

Die Planung wird begrüßt.

 

2b.) Untere Naturschutzbehörde: 

Es muss für die Ausgleichsfläche ein Ersatz geschaffen werden, Ausgleichsfaktor: 1:1

Damit ist der Ausgleich für die B-Pläne Nr. 11, 14 und 15 sichergestellt.

 

Zusätzlich muss ein Ausgleich der Eingriffe, die sich durch den B-Plan Nr. 23 ergeben

( = Verlust der Fläche ) erfolgen. Der erforderliche Ausgleichsbedarf beträgt insgesamt

ca. 4 ha Fläche.

 

Die Ergebnisse der diesbezüglichen Besprechung mit der UNB, die am 06.04.2018 stattfand, müssen noch als eigenständiges Kapitel in den Umweltbericht eingearbeitet werden.

 

3. Hamburger Verkehrsverbund / Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH):

Im Plangebiet befindet sich die Bushaltestelle "Siek, Hansdorfer Weg". Bei der Umplanung der Haltestelle ist eine Abstimmung mit der VHH erforderlich.

 

Herr Jeß referiert kurz über die aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 04.12.2017 vorgetragenen Anregungen der Bürger:

 

- Mögliche Lärmbelastungen, die sich für die Anwohner ergeben

Herr Jeß erläutert, dass Kinderlärm juristisch nicht als "Lärm" zu betrachten ist. Bei der Hochbauplanung werden soweit wie möglich nachbarschützende Aspekte berücksichtigt.

 

- Verlust der Blickbeziehung zur Wiese

Herr Jeß stellt klar, dass kein Rechtsanspruch auf eine unbebaute Nachbarfläche besteht.

 

- Erhalt der Sichtachse von der Hauptstraße zur Kirche

Grundsätzlich ist festzustellen, dass aufgrund der vorhandenen Vegetation auch bereits jetzt lediglich eine Sichtachse auf den Kirchturm besteht. Diese Sichtachse wird durch

den Neubau der Feuerwehr und der Kindertagesstätte nicht eingeschränkt.

 

Herr Jeß erläutert abschließend die Planzeichnung mit den geplanten Nutzungen und weist auf die Erfordernis einer Regenrückhaltung hin. Dieser Hinweis wurde bereits in den F-Plan Entwurf eingearbeitet. Genauere Aussagen werden im Rahnen der Erschliessungsplanung durch einen Fachingenieur erarbeitet.

 

Herr Buchmann stellt die Frage, ob die geplante öffentliche Straße zur Erschließung bereits in die F-Planung einfließen muss. Herr Jeß verneint dies, da es sich um einen untergeordneten Straßenabschnitt handelt. Des weiteren erkundigt sich Herr Buchmann, ob der Abwasserverband Siek und Hamburg Wasser im Rahmen der TÖP-Beteiligung zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Herr Jeß bestätigt dieses, es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Dies sei aber durchaus nicht unüblich, da konkrete Stellungnahmen zu der

Planung zumeist erst im B-Plan-Verfahren abgegeben werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der

Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Hauptstraße", westlich und nördlich der Bebauung in der Straße "Ohlenhof" sowie östlich der Bebauung in der Straße " An der Lohe" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Bezüglich des erforderlichen Ausgleichsbedarfs sind die Ergebnisse der Besprechung mit der UNB vom 06.04.2018 als eigenständiges Kapitel in den Umweltbericht einzuarbeiten.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den

Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage