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ALLRIS - Auszug

26.03.2018 - 8 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Über das Gebiet verläuft eine Straße, die das ehemalige Pastorat erschließt und als Zuwegung zum Kirchengelände (Flurstück 208) und Jugendheim Lichtensee (Moorweg 41) dient.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, wie die Zuwegung planungsrechtlich gesichert werden kann.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Oetjendorfer Landstraße 19, südlich der "Waldstraße" und "Oetjendorfer Landstraße", östlich der Straße "Am Schwarzen Berg"und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:15
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:1
 

 

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Anlagen zur Vorlage