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ALLRIS - Auszug

16.03.2018 - 2 Entscheidung über die Zulassung von den eingere...

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Wortprotokoll

 

Der Gemeindewahlausschuss beschließt gemäß § 25 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (GKWG) am 51. Tag vor der Wahl in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Wahlvorschläge sind nur zurückzuweisen, wenn die verspätet eingereicht wurden oder den Anforderungen des GKWG nicht entsprechen.

Die Parteien und Wählergruppen waren mit Bekanntmachung aufgerufen, Wahlvorschläge einzureichen. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am Montag, den 12.03.2018 um 18.00 Uhr.

 

Die bis dahin eingereichten Wahlvorschläge wurden geprüft und wiesen zum Ende der Einreichungsfrist keine Mängel auf.
 

 

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Die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten unmittelbaren Wahlvorschläge und Listenwahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen werden verlesen.
 

Beschlussvorschlag:
 

Die zur Kommunalwahl am 06.05.2018 eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld werden, wie einzeln in der Anlage aufgeführt, zugelassen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage