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ALLRIS - Auszug

13.03.2018 - 5 Änderung im StraßenbaubeitragsrechtSatzung über...

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Wortprotokoll

Bereits auf den Finanzausschusssitzungen am 09.01.2018 und 13.02.2018 wurde über die Angelegenheit beraten.

Herr Rathjen erläutert nochmals den Sachverhalt.

 

Anschließend führt Herr Niemeyer aus, dass die CDU-Fraktion für eine Aufhebung / Aussetzung der Straßenbaubeitragssatzung plädiert.

Die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen sollen durch Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer, ckwirkend ab 01.01.2018, gedeckt werden, so dass die Belastungen einer Straßenbaumaßnahme auf die Allgemeinheit verteilt werden.

 

Herr Rathjen berichtet, dass sich die DGH-Fraktion der Aussetzung der Straßenbaubeitragssatzung anschließt.

Eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes wird hingegen abgelehnt, da Steuern nicht zweckgebunden, sondern als allgemeine Deckungsmittel in den Haushalt einfließen. Die Anhebung des Hebesatzes beeinflusst auch den für die Berechnung der  Finanzumlagen nach dem FAG maßgebenden Nivellierungssatz, der jährlich vom Land Schleswig-Holstein aus dem Durchschnitt aller vorhandenen Hebesätze der Gemeinden des Landes festgelegt wird. Ebenfalls werden durch eine Grundsteuererhöhung nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die Mieter belastet.

Aufgrund der derzeitig positiven Einnahmeentwicklung der Gemeinde kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass auch die in den Folgejahren bis 2020 anstehenden umfangreichen Maßnahmen ohne Grundsteuererhöhung finanziert werden können. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass für den Neubau des Gemeindezentrums eine Kreditfinanzierung vorgesehen ist.

Der Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag hat aktuell mitgeteilt, dass hinsichtlich der Freiwilligkeit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen ein Ausführungserlass des Innenministeriums folgen soll.

 

Herr Niemeyer begrüßt die Ausführungen zu den positiven Einnahmeentwicklungen, so dass derzeit keine Steuererhöhung  erforderlich sind.

Aufgrund der neuen Sachlage möchte Herr Niemeyer die Angelegenheit in der Fraktion beraten, bevor über den Antrag der CDU-Fraktion, (Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung und rückwirkende Anhebung des Grundsteuerhebesatzes) abgestimmt wird.

 

Sodann stellt Herr Rathjen für die DGH-Fraktion folgenden Antrag zur Abstimmung:

 

Die Gemeinde erhebt, vorbehaltlich eines zu erwartenden Ausführungserlasses des Innenministeriums bezüglich der Freiwilligkeit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen, ab dem 01.04.2018 keine Beitragsforderungen gem. der Straßenbaubeitragssatzung vom 20.06.2016.“

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erhebt, vorbehaltlich eines zu erwartenden Ausführungserlasses des Innenministeriums bezüglich der Freiwilligkeit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen, ab dem 01.04.2018 keine Beitragsforderungen gem. der Straßenbaubeitragssatzung vom  20.06.2016.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4 
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 1