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ALLRIS - Auszug

26.02.2018 - 15 Umsetzung 3. Stufe Umgebungslärmrichtlinie- Übe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
1.) Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

2.) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt und ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.) Eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung wird in der Entwurfsphase durchgeführt und ist zuvor ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird dann ebenfalls durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 15
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage