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ALLRIS - Auszug

12.02.2018 - 8 Umsetzung 3. Stufe Umgebungslärmrichtlinie- Übe...

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Wortprotokoll

Herr Schmitz erläutert den Sachverhalt anhand der o.g. Vorlage.

 

Die Gemeindevertretung bittet die Verwaltung möge prüfen ob es eine Möglichkeit gibt vor Fortschreibung des Lärmaktionsplanes neue Messungen durchzuführen/durchführen zu lassen.

Es sollte die neue Autobahn und das bald entstehende Gewerbegebiet als Faktor beachtet werden. Es wird vermutet, dass der Lärm deutlich mehr geworden ist. Für den Bodenbelag der Autobahn ist kein lärmsparender Belag verwendet worden.

 

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Beschluss:

Umsetzung 3. Stufe Umgebungslärmrichtlinie- Überprüfung und Fortschreibung Lärmaktionsplan 2018

 

1.) Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

2.) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Information und Aufruf zur Mitarbeit in der Zeitung, per Aushang und im Internet veröffentlicht.

 

3.) Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß Verfahrensvorgaben veranlasst.

 

4.) Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterung der allgemeinen Ziele und zum Zwecke der Planung soll per Auslegung durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen:0
Nein-Stimmen:9
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage