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ALLRIS - Auszug

22.01.2018 - 8 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Westphal berichtet, dass ein Vertragsentwurfr den Kauf der Fläche erstellt wurde und zwischen den Vertragsparteien besprochen wurde.

Zur Gemeindevertretersitzung wird der Vertragsentwurf vorliegen.

 

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Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Flurstück 5/6 der Flur 2, südlich "Alte Landstraße" (L222), östlich der Straße "Groot Redder", nördlich und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen folgende Änderung der Planung vorsieht: Ausweisung einer „Fläche für Versorgungsanlagen“ anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft“.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 1

 

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Anlagen zur Vorlage