Auszug - 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Flurstück 5/6 der Flur 2, südlich "Alte Landstraße" (L222), östlich der Straße "Groot Redder", nördlich und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen Aufstellungsbeschluss
Herr Westphal berichtet, dass ein Vertragsentwurf für den Kauf der Fläche erstellt wurde und zwischen den Vertragsparteien besprochen wurde. Zur Gemeindevertretersitzung wird der Vertragsentwurf vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
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