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ALLRIS - Auszug

27.11.2017 - 5 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

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Wortprotokoll

Herr Benthien erläutert den Sachverhalt anhand der oben aufgeführten Vorlage.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu dem bestehenden Flächennutzungsplan die 19. Änderung aufzustellen, die für das Gebiet westlich 'Höhenkamp' (K 96), südlich des bebauten Grundstücks Höhenkamp 10, östlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen folgende Änderung der Planung vorsieht:

 

- Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'Kindertagesstätte und andere soziale Infrastruktur' anstelle einer 'Fläche für die Landwirtschaft'.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro r Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Heinrich Heerde

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage