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ALLRIS - Auszug

04.12.2017 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Siek

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Wortprotokoll

Herr Kühle erklärt zunächst einmal die Notwendigkeit der geplanten öffentlichen Einrichtungen.
Herr Jeß präsentiert  die Entwicklung der Bauleitplanung  r dieses Gebiet.   

Die Fläche ist durch den B-Plan Nr. 14 nebst 1. Änderung überplant und als Ausgleichsfläche festgesetzt. Die Festsetzungen wurden bis heute jedoch weitestgehend nicht umgesetzt.

Herr Jeß berichtet über ein Abstimmungsgespräch mit dem Fachdienst Planung und Verkehr sowie der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn. Zunächst ist das Ausgleichserfordernis zu ermitteln.

Das vorläufige Ergebnis der Kartierung im November 2017 hat ergeben, dass die Fläche ein mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland ist. Um eine wertgerechte Bewertung für eine Ausgleichsfläche vornehmen zu können, wird im Sommer 2018 eine erneute Kartierung durchgeführt.

Anschließend stellt Herr Jeß die ersten Planentwürfe der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes  sowie des Bebauungsplans Nr. 23 vor.

Danach präsentiert Herr Kühle  gliche Raumkonzepte sowie zur Visualisierung mehrere Hochbaukonzepte.

Bei den Hochbauplanungen ist jeweils die seitens der Gemeinde Siek gewünschte Sichtachse zur Kirche berücksichtigt worden.

Auf Anfrage erklärt Herr Kühle, dass Lärmschutzmaßnahmen bei der KiTa nicht erfolgen, da Kindergeräusche rechtlich kein Lärm darstellen. Es wird jedoch berücksichtigt, dass zur Anwohnerseite keine Gruppenräume sondern Nebenräume gebaut werden (siehe Variante 1 S. 24). Außerdem könnte die Fläche mit diversen Bewuchs zusätzlich eingegrenzt werden, welches nicht nur die Sicht einschränkt sondern auch zusätzlich Kindergeräusche eindämmt.

 

Nach erfolgter Präsentation eröffnet Herr Bürgermeister Trenner die Fragerunde.


Frage 1: Herr Thomas Hintz merkt an, dass er wegen der Sichtachse aufgefordert wurde, seine Wetterschutzhütte zu versetzen.


Herrrgermeister Trenner erklärt, dass die Versetzung nicht allein aufgrund der Sichtachse erfolgen musste.


Frage 2: Frau Barbara Teetzmann fragt, ob die Sichtachse von der Sicht einer Person auf der Straße simuliert werden kann und ob dieses noch erfolgt und vorgestellt wird.


Herr Kühle (B2K) bejaht diese Möglichkeit. Jedoch handelt es sich bei den Varianten zunächst um erste  Ideen. Eine endgültige Planung des Vorhabens  erfolgt später. Zunächst geht es erst einmal um die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung des Bebauungsplanes.


Frage 3: Frau Goedtke  erkundigt sich,  an welcher Stelle die Mitarbeiterparkplätze der Kindertagesstätte vorgesehen sind.

 

Herr Kühle (B2K) zeigt die vorgesehenen Stellplätze in der Präsentation. Frau Goedtke hält den vorgesehen Platz und die Anzahl für nicht ausreichend. Herr Kühle macht die Anwesenden darauf aufmerksam, dass es keinen Stellplatzerlass gibt. In analoger Anwendung des bisherigen Stellplatzerlasses wären für die KiTa rd. 20-25 Stellplätze erforderlich. Weitere 4-5 Mitarbeiterstellplätze sind in dem Entwurf vorgesehen. In diesem Zuge erklärt  er erneut, dass es sich bislang lediglich um  erste Entwurfsskizzen handelt. Die vorliegenden Entwürfe sehen getrennte Mitarbeiterparkplätze und „Kiss and Ride Parkplätze“r Eltern, die ihre Kinder bringen, vor. Ferner erläutert Herr Kühle  das Prinzip des Kreisverkehrs zum Wenden ohne Rückstoßen.


Frage 4: Herr Reiner Lange wohnt im Ohlenhof und  fragt, welcher Lärmschutz für die Kindertagesstätte Richtung Ohlenhof vorgesehen ist.

Herr Kühle (B2K) erklärt erneut, dass Kindergeräusche nicht als Lärm gelten und  folglich hinzunehmen sind.  Gesetzlich ist daher kein Lärmschutz erforderlich. Dennoch würde man bei einem solchen Bau darauf achten, dass möglichst nur Nebenräume zur Seite der Bebauung angeordnet werden. Außerdem könnte ein Bewuchs in der Form eines Knicks oder Wall als sog. Lärmschutz dienen.


Frage 5: Herr Georg Küpper, ebenfalls wohnhaft im Ohlenhof, möchte wissen, ob EU-Fördermittel wie beispielsweise über die „Aktivregion Sieker Land Sachsenwald“r die Realisierung beantragt worden sind.


Herr Bürgermeister Trenner gibt an, dass mögliche Anträge zu gegebener Zeit gestellt werden. Beispielsweise gibt es ein gesondertes Förderprogramm des Landes für Kindertagesstätten.

 

Herr Küpper möchte ebenfalls wissen, warum die 1993 im Flächennutzungsplan geplanten Streuobstwiesen nicht realisiert wurden.


Herr Kühle erklärt, dass die vorgesehene Verwendung im Flächennutzungsplan keine Pflicht zur tatsächlichen Umsetzung darstellen. Für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine nicht realisierte Streuobstwiese auch nicht relevant, die Fläche wird  nunmehr ganz neu bewertet.


Frage 7: Frau Barbara Teetzmann bemängelt die Verkehrssituation vom Ohlenhof Richtung Kirchenweg  betrachtet. Gerade morgens parken viele Autos am Straßenrand. Frau Teetzmann regt an, die Zufahrten, Abfahrten und Parkplätze der KiTa und Feuerwehr zu verbinden.

 

Herr Kühle verneint diese Möglichkeit und erklärt, dass  diese Verbindung weder zweckmäßig noch gesetzlich möglich wäre.

Frau Teetzmann fragt weiter, ob der Standort der Bushaltestellen variierbar wäre, um den Busverkehr dort zu verringern.

Herr Kühle bejaht dieses, aber erklärt auch, dass die Bushaltestelle in diesem Bereich zusätzlich als Verkehrsberuhigung dient.


Frage 8: Herr Küpper erkundigt sich, ob die Einmündung zur Freifläche der KiTa (gekennzeichnet mit einem roten Pfeil) eine Zufahrt für die KiTa werden könnte.


Herr Kühle schließt diesen Weg als eine dauerhafte Zuwegung aus. Dies könnte eine Notzufahrt für Pflegezwecke sowie  ein Trampelpfad für die KiTa in den Wanderweg werden.


Frage 9: Herr Jens Koop, wohnhaft im Ohlenhof, möchte wissen, was dagegen spricht, die KiTa in einer U-Form, also die Gruppenräumen der Ü3 Kinder nicht nach unten Richtung Ohlenhof, sondern nach links Richtung Freifläche zu bauen. Er begründet den Vorschlag damit, dass  er nicht auf eine KiTa schauen möchte.


Herr Kühle merkt an, dass kein Anwohner das Recht auf einen unverbauten Blick besitzt. Die Bauweise die Herr Koop erläutert hat, wäre allerdings  eine mögliche Option, das Bauvorhaben umzusetzen. Herr Kühle erwähnt nochmals, dass es sich bei den vorgestellten Entwürfen nur um erste Skizzen und mögliche Umsetzungsvorschläge handelt.


Frage 10: Frau M. Reckmann möchte wissen, ob die bestehende Krippe auf dem Kirchengelände verbleibt.

 

Herr Bürgermeister Trenner bejaht dies und erläutert weiter, dass die beiden U3 Räume in der Pastoratsscheune erhalten bleiben und auch weiterhin verwendet werden.


Frage 11: Herr Georg Küpper merkt an, dass durch dieses Vorhaben viel Freifläche versiegelt wird und spricht das Grundwasserproblem an. Er möchte wissen, ob die Gemeinde Maßnahmen getroffen hat bzw. treffen wird, wie zum Beispiel ein  Regenrückrückhaltebecken.

 

Herr Kühle  erklärt, dass zunächst das Beteiligungsverfahren der Behörden und Verbände in der Bauleitplanung abzuwarten ist. Erst danach wird ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Bodengutachtens beauftragt,  aus dem sich dann Genaueres ergibt. Ein Regenrückhaltebecken als Lösung wäre aber nicht auszuschließen.


Frage 12: Frau Carmen Bredenkamp möchte wissen, warum man die KiTa nicht links am Wanderweg bauen kann.


Herr Kühle äert dazu zwei Gründe,  die gegen diese Position der KiTa sprechen.
1. Man würde die Sichtachse der Kirche nehmen.
2. Die Ein-und Ausfahrt wäre von dieser Position aus ungünstig gelegen. Gegebenenfalls müsste man dann die dortige Mittelinsel auf der Hauptstraße verkürzen und/oder das Gebäude weiter nach hinten bauen. Eine Zufahrt von der Lohe aus wäre hier auch keine Alternative, diese Option ist verkehrsrechtlich nicht möglich.


Frage 13: Herr Uwe Kahle erkundigt sich nach der Möglichkeit die Lage der KiTa- und Feuerwehrgebäude zu tauschen.


Herr Kühle erklärt, dass man die Position durchaus tauschen könne. Bei der Planung müsste dann nur die mögliche Erweiterung der Feuerwehr sowie deren Sichtachse zur Kirche und die Einhaltung der nötigen Abstände der Gebäude zueinander Beachtung finden.


Frage 14: Herr Georg Küpper fragt, ob die Gemeinde Vorgaben bezüglich der Quadratmeterzahlen der Gebäude hat, an die sie sich halten oder die erreicht werden müssen.


Herr Kühle gibt an, dass es bauplanerisch und naturschutzrechtlich keine Vorgaben bezüglich der Größe der Gebäude gibt. Jedoch gibt es gesetzliche Vorgaben zum Raumprogramm, welche beispielsweise das Verhältnis der Anzahl der Kinder zur Freifläche regelt. Ähnliche Vorschriften zum Raumprogramm gibt es auch im Bereich der Feuerwehr zu beachten.


Frage 15: Herr Thomas Hintz möchte wissen, warum beim „Eselsweg“ ein halber Hektar als Restfläche freigelassen wird.


Herr Bürgermeister Trenner erklärt, dass diese Fläche für eine eventuelle Erweiterung der Feuerwehr zur Verfügung stehen soll.  Bis zu einer möglichen Erweiterung wird diese Fläche als Übungsfläche der Feuerwehr genutzt.


Frage 16: Frau Reckmann erkundigt sich, ob die einzuhaltende Sichtachse gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Wille der Bürger ist.


Herr Bürgermeister Trenner erläutert, dass die Gemeinde diese gerne erhalten möchte.

Herr Kühle ergänzt, dass es  Wille der Gemeinde war, dass die Sichtachse zur Kirche weitgehend freigehalten wird, was in den Skizzen auch beachtet wurde. Ob sie gesetzlich geschützt ist, wird sich im Beteiligungsverfahren mit den Behörden herausstellen, wie zum Beispiel der Denkmalschutzbehörde.


Frage 17: Herr Georg Küpper möchte wissen, ob diesbezüglich eine Bürgerbefragung durchgeführt werden könnte.


Herr Kühle bejaht die Möglichkeit. Jedoch würde eine Bürgerbefragung nicht zum Tragen kommen, wenn die Forderung durch die Denkmalschutzbehörde gestellt wird.

Außerdem liegt das Planungsrecht bei der Gemeinde.


Frage 18: Ein Bürger stellt die Frage, ob es für das Vorhaben eine Zeitschiene gibt.


Herr Kühle  erläutert, dass zunächst das Baurecht zu schaffen ist. Ein Bauleitplanverfahren dauert in der Regel ein gutes Jahr, so dass ca. im Frühjahr 2019 Baurecht  geschaffen sein könnte.


Frage 19: Herr Jens Koop fragt, ob es eine erneute Einwohnerveranstaltung mit einer Vorstellung des Bauvorhabens geben wird, wenn es Änderungen in der Planung gibt. Außerdem möchte er wissen, wie weit der Abstand zwischen Rückwand und einem eventuellen Bewuchs, Wall oder Knick sein wird.


Herr Kühle schließt eine erneute Veranstaltung aufgrund der Ideen und Anregungen aus der heutigen Veranstaltung nicht aus. Er verweist aber auch auf die Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, an der die Einwohner teilnehmen können. Die Planentwürfe werden immer in öffentlicher Sitzung beraten.

Der Abstand zwischen Rückwand und Bewuchs würde circa 3-5 Metern vom Knickfuß betragen und wird eher als Grünfläche ausgewiesen.


Frage 20: Herr Thomas Hintz bewirtschaftet zur Zeit noch die betroffe Fläche der Gemeinde und möchte wissen, ob die Fläche bis zum Baubeginn noch durch ihn genutzt werden kann.


Herr Bürgermeister Trenner bejaht dies.