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ALLRIS - Auszug

16.11.2017 - 4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erklärt den Sachverhalt laut Vorlage mit dem Hinweis, dass der früher in der Kameralistik gesondert ausgefertigte Vorbericht jetzt in den doppisch erstellten Haushaltssatzungen Bestandteil dieser ist.

 

-          Anmerkung der Verwaltung: Der Vorbericht ist dem Haushaltsplan verpflichtend beizufügen. Diese Vorschrift ergibt sich nach dem alten Recht aus § 2 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung, nach dem neuen, doppischen Recht aus § 1 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik.

 

Herr Beber berichtet, dass nach Erstellung der o.g. Hauhaltssatzung noch einige Anträger Zuschüsse seitens der Feuerwehren gestellt wurden:

 

  1. Für eine Ausfahrt der Jugendfeuerwehr        500 €

 

  1. Zum Ausgleich der jetzt anfallenden Kontoführungsgebühren

bei den Kameradschaftskassen mit der Auflage des Nachweises

der tatsächlich angefallenen Kosten zum Jahresende      800 €

 

  1. Für die Reinigung der 3 Feuerwehrgerätehäuser    1.200 €

(Weil diese für die vielfältigsten Veranstaltungen innerhalb der

Gemeinden genutzt werden.)

-          Nachtrag: Diese Leistungen müssen künftig seitens der Gemeinde

beauftragt und über den Gemeindehaushalt gebucht werden!

 

  1. Für die Ausstattung von neuen Anwärtern eine Aufstockung von  1.000 €

 

Gesamt:         3.500 €

 

 

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Unter Berücksichtigung der o.g. zusätzlich erforderlichen Mittel ändern sich die Pläne wie folgt:

Der Ergebnisplan 2018 schließt dann mit einem Fehlbetrag von   72.200 €,

und der Finanzplan 2018 mit liquiden Mitteln in Höhe von  167.200 € ab.

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Brunsbek empfiehlt der Gemeindevertretung Brunsbek,

die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 unter Berücksichtigung der einstimmig befürworteten vier zusätzlich beantragten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 3.500 € zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 3
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage