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ALLRIS - Auszug

13.11.2017 - 4 Gebührenkalkulation KiTa Stapelfeld 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende stellt die Sitzungsvorlage und deren Anlagen vor.

 

Anhand der Anlagen erläutert Frau Winkler die Berechnung der Gesamtkosten eines Elementar- und Krippenplatzes.

Bei einem Deckungsgrad im Elementarbereich von 38,5 % ergibt sich eine geringe Erhöhung im Vergleich zu 2017.

Im Krippenbereich wurden Berechnungen mit einem Deckungsgrad von 34,5 % und 35,0 % vorgenommen, was zu einer durchschnittlichen Erhöhung von 1,57 % (bei 34,5 %) bzw. 3,05 % (bei 35,0 %) hrt.

Die Kosten für eine neue altersgemischte Spätgruppe von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr würden 36,00 Euro im Monat betragen.

 

Des Weiteren wurden die Gebühren für die Verpflegung anhand der geplanten Aufwendungen 2018 für den Mittagstisch und dem Kostgeld kalkuliert. Um eine 100% Kostendeckung zu gewährleisten, ist eine Erhöhung des Kostgeldes von 12,60 Euro auf 14,30 Euro (Erhöhung von 13,49 %) und eine Erhöhung des Mittagstisches von 42,50 Euro auf 47,80 Euro (Erhöhung von 12,47 %) notwendig.

Die Erhöhung der Verpflegungsgebühr begründet sich durch die Erhöhung der Personalstunden der Küchenkraft um drei Wochenstunden.

 

Nach einer kurzen Diskussion spricht sich der Finanzausschuss dafür aus, dass das Kostgeld und der Mittagstisch analog der Berechnung erhöht wird.

 

Es wird vorgeschlagen, im Elementarbereich 38,5 % und im Krippenbereich 34,5 % der Betriebskosten als Elterngebühr zu erheben.

Das bedeutet im Krippenbereich bis 14.00 Uhr eine Kostensteigerung von 385,00 Euro auf 391,00 Euro (Erhöhung von 3,12 %) und im Krippenbereich ganztags von 504,00 Euro auf 519,00 Euro (Erhöhung von 2,98 %).

Die Elterngebühr im Elementarbereich bleibt unverändert.

 

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Gebühren im Elementarbereich werden für 2018 in gleicher Höhe wie 2017 festgesetzt. Die Gebühr für die altersgemischte Spätgruppe wird festgesetzt auf 36,00 Euro. Für den Krippenbereich wird ein Kostendeckungsgrad von 34,5 % festgesetzt.

 

Die Verpflegungskosten werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:

 

Mittagstisch:monatlich 47,80 Euro

Kostgeld (Frühstück/Imbiss): monatlich 14,30 Euro

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung bzw. aus Gründen der Übersichtlichkeit einer Neufassung, welche vorbereitet ist und lediglich um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0