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ALLRIS - Auszug

24.03.2014 - 10 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:
Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem in der Anlage gekennzeichneten Grundstück eine Fläche für Sportanlagen auszuweisen.

 

Die Fläche ist derzeit durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft überplant. Daher ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist, wird derzeit durch die Kreisbauaufsicht geprüft.
 

Der Vorsitzende verliest folgenden Beschlussvorschlag.

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Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 29. Änderung für das Gebiet nördlich „Am Drehbarg“, westlich „Groot Redder“, östlich des Sportplatzes (s. beigefügten Lageplan), aufgestellt.

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben: Ausweisung einer Sportfläche.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Planung soll das Büro für Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.


 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

 

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Anlagen zur Vorlage