Auszug - Bebauungsplan Nr. 10, 4. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 Aufstellungsbeschluss
Auf die Beratung zu TOP 8 wird verwiesen Beschlussvorschlag: Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben: Festsetzung eines Gewerbegebiets im Anschluss an die nördlich bestehenden Gewerbegebiete..
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Planung soll das Büro Architektur + Stadtplanung, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt werden.
Auf Basis des städtebaulichen Vorkonzeptes sind der Vorentwurf der Bebauungsplan-Änderung inklusive Begründung auszuarbeiten und die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) und der Behörden nach § 4(1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
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