Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

07.09.2017 - 5 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Siek

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Reppel begrüßt Frau Warnke vom Büro Evers + Küssner und bittet um Vorstellung des aktuellen Planungskonzeptes für den Bebauungsplan Nr. 21- Kirchenweg.

 

Frau Warnke erläutert, dass die Firma aim project GmbH seitens der Grundstückseigen-tümer mit der Projektentwicklung beauftragt wurde. Deren Entwurf wurde dem Bauausschuss in der Sitzung am 14.06.2017 vorgestellt. Das Büro Evers + Küssner wurde gebeten den städtebaulichen Entwurf auf Basis des vorgestellten Konzeptes zu überarbeiten.

 

Die Präsentations-Unterlagen des Büros Evers + Küssner sind der Niederschrift beigefügt.

 

Frau Warnke stellt den städtebaulichen Entwurf anhand der Planzeichnung vor und erläutert die vorgeschlagenen Festsetzungen hinsichtlich:

 

-          Erschließung

-          Festlegung als WA (Allgemeines Wohngebiet)

-          PKW-Parksituation

-          Art der Bebauung (Einzel-/ Doppelhäuser)

-          Geschossigkeit

-          Maß der baulichen Nutzung (GRZ / GFZ)

-          Anzahl der Wohneinheiten

-          Trauf- und Firsthöhen

-          Nebenanlagen

-          Gestalterische Vorgaben (Dachform, Dachneigung, Fassadengestaltung)

-          Grünordnerische Festsetzungen

 

Der Hinweis des Bauausschusses auf die Sieker Kirche als Kulturdenkmal wurde bei der Planung berücksichtigt. Hieraus resultiert auch die Beteiligung der unteren Denkmalschutz-behörde zu Gestaltungsfragen der Baufelder WA 5 und WA 6.

 

Die Feststellung der artenschutzrechtlichen Bewertung durch den beauftragen Biologen soll bis zum 22.09.2017 erfolgen. Die gutachterlichen Ergebnisse sollen in das Bebauungsplan-konzept einfließen.

 

Nach der Vorstellung des Bebauungsplankonzepts folgt eine rege Diskussion der Bau-ausschussmitglieder zum Thema der Gebietsausweisung als Allgemeines Wohngebiet.

Laut Baunutzungsverordnung BauNVO, sind hier Betriebe des Beherbergungsgewerbes erlaubt, dies wird von Herrn Grundmann als kritisch betrachtet. Es wird vermehrter Publikumsverkehr befürchtet.

 

Herr Reppel bittet das Amt Siek zu klären, aus welchen Gründen Nutzungen die mit ausnahmsweise zulässig“ definiert sind, verwehrt werden könnten. Die Tendenz der Bauausschussmitglieder geht eher zur Ausweisung eines Reinen Wohngebietes. Es wurde durch den anwesenden Herrn Jeß vom Planungsbüro B2K Bock-Kühle-Körner darauf hingewiesen, dass im Reinen Wohngebiet laut §13 BauNVO Räume für Freiberufler immer möglich sind.

 

Herr Koops regt an, die Fassadengestaltung des alten Bauernhauses am Kirchenweg im

B-Plan festschreiben zu lassen. Herr Reppel bittet das ro Evers + Küssner diesbezüglich eine Formulierung zu erstellen, die detaillierte Auflagen zur Fassadengestaltung beider straßenseitiger Baurper am Kirchenweg vorgibt.Es wird diskutiert, ob die Farb- und Oberflächengestaltung der Dachziegel festgelegt werden soll.Nach Rückfrage von Frau Warnke entscheidet der Bauauschuss, dass zur Begrünung Bäume im Bereich der öffentlichen Parkplätze gepflanzt werden sollen.

 

Herr Reppel bedankt sich bei Frau Warnke für die Ausführungen und bittet um Überarbeitung der Planunterlagen bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses.