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ALLRIS - Auszug

12.09.2017 - 10 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaush...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 28.08.2017 wird Bezug genommen. Herr Menzel erläutert die geänderten bzw. neu aufgenommenen Haushaltsansätze.

Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2017 verbessert sich die Haushaltslage in der Ergebnisrechnung um 709.100 €. Die Verbesserung ist insbesondere auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 2.800.000 € zurückzuführen. Bedingt durch diesen Mehrertrag erhöht sich auf der Aufwandsseite die zu leistende Gewerbesteuerumlage um 600.000 € auf insgesamt 1.050.000 €. Aufgrund der überdurchschnittlichen Gewerbesteuererträge ergeben sich zeitversetzt höhere Umlageaufwendungen im Haushaltsjahr 2018. Für diese erst später entstehenden Aufwendungen sind Finanzausgleichsrückstellungen zu bilden. Sie sind als Aufwand zu buchen und auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Dadurch werden die Aufwendungen der Verursachungsperiode Haushaltsjahr 2017 zugeordnet. Die Rückstellungen werden dann im Haushaltsjahr 2018 ertragswirksam aufgelöst. Nach derzeitigem Stand errechnet sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf bei den Umlageaufwendungen von insgesamt 1.450.000 €.

Im Produkt 573000 werden 120.000 €r die Ersatzbeschaffung eines Traktors für den Bauhof eingeplant. Für die Anschaffung eines Fahrzeuges in Kommunalfarbe sollen die Bauhofmitarbeiter aufgeben, was gebraucht wird. Bürgermeister Trenner weist darauf hin, dass die Ausschreibung vergeben werden muss, da sie nicht von der Amtsverwaltung durchgeführt werden kann.
Mit dem vorgelegten 1. Nachtragshaushalt 2017 erhöhen sich die Erträge im Ergebnisplan um 2.800.000 €. Die Aufwendungen erhöhen sich um 2.090.900 €. Der Jahresfehlbetrag verringert sich auf 0 €. Der Jahresüberschuss wird auf 556.400 € festgesetzt. Zum 31.12.2017 ergeben sich voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von 3.285.300 €. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die höheren Auszahlungen 2018r FAG-, Kreis- und Amtsumlage den Bestand an eigenen Finanzmitteln entsprechend reduzieren werden.

 

Gemäß TOP 9 ist der vorgelegte Nachtragshaushalt dahingehend zu ändern, dass für die Schließung der Finanzierungslücke zur Breitbandversorgung 30.000 € veranschlagt werden sollen.
 

 

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Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird in der vorgelegten Form unter Becksichtigung der zuvor genannten Ergänzung für die Breitbandversorgung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
 

 

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Anlagen zur Vorlage