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ALLRIS - Auszug

07.09.2017 - 6 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Siek Gebiet: ...

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Wortprotokoll

Herr Reppel begrüßt Herrn Jeß vom Büro B2K Bock-Kühle-Körner. Herr Jeß berichtet von den Ergebnissen der durchgeführten Standortanalyse. Unter Abwägung diverser Standort-Kriterien wurde der Standort Nr. 4 ( Fläche Nienhof) als geeignetster Standort für das Feuerwehr-Gerätehaus und für die KiTa beschieden.

 

Herr Jeßhrt hierzu an, dass die Fläche den Vorteil der zentralen Lage im Ortskern bietet, wovon sowohl die KiTa als auch die Feuerwehr profitieren kann. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst eine Fläche von 2,3 ha incl. der Hauptstraße als Erschliungsfläche. Der tatsächliche Flächenbedarf für beide Nutzungen wird von Herrn Jeß auf ca. 1ha geschätzt. Die Sichtachse zur Kirche soll in den Planungen berücksichtigt werden.

 

Die Fläche liegt derzeit im B-Plan 14 aus dem Jahr 1993, der 1. Änderung aus 2000 und ist anteilig als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 14 und Nr. 16 ausgewiesen.

 

Es wird ein Gespräch / Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. der Umwidmung terminiert. Es erfolgt eine Bewertung des Ist-Zustands, des Weiteren soll eine Klärung des zu erbringenden Ausgleichs erfolgen

 

Gemäß Herrn Jeß ist das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplan für dieses Gebiet nach §13 a-BauGB “Bebauungspläne der Innenentwicklung“ zu betrachten, da es sich um eine größere Baulücke innerhalb eines bebauten Gebietes handelt.

 

Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren, die frühzeitige Beteiligung der Behörden entfällt, eine Informationsversammlung der Bürger wird durch Herrn Jeß empfohlen.

 

Auf Nachfrage eines Zuhörers erläutert Herr Reppel, dass der Betrieb der KiTa in der Pastoratsscheune vorerst aufrechterhalten werden soll. Über die Größe und Anzahl der Gruppen in der neuen KiTa soll in der Bürgerveranstaltung informiert werden.

 

Ein Zuschauer berichtet von Entwässerungsproblematiken in Bezug auf die vorhandenen Gräben in diesem Gebiet. Dies ist in der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.

 

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Beschlussvorschlag:

Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 

a)      r den Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet südlich derHauptstraße“, westlich und nördlich der Bebauung in der Straße “Ohlenhof“ sowie östlich der Bebauung in der Straße “An der Lohe“ wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

b)      Da das Plangebiet im Innenbereich liegt, wird das Verfahren nach § 13a BauGB “Bebauungspläne der Innenentwicklung“ angewandt.

c)      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

d)      Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend den Regelungen des § 13 a BauGB verzichtet.

e)      Es soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

f)        Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird entsprechend den Regelungen des § 13 a BauGB verzichtet.

g)      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 23 wird das Büro B2K Bock-Kühle-Körner, freischaffende Architekten und Stadtplaner aus Kiel, beauftragt.

 

Der Geltungsbereich ist in dem anliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage