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ALLRIS - Auszug

06.09.2017 - 13 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stehr erläutert den Sachverhalt.
Herr Beber ergänzt, dass es sich hier lediglich um den Flächennutzungsplan, der ausschließlich die Fläche als Gesamtheit behandelt. Die genaue Planung erfolgt erst mit dem Bebauungsplan.
 

 

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Es ergeht folgender Beschluss:
a) Billigung der Planunterlagen

Die vorliegenden Planunterlagen werden in der Fassung vom 27.07.2017 gebilligt.

 

b) Frühzeitige Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) und Nachbargemeinden

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

c) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Auslegung durchgeführt werden.

 

d) Auslegung

Die Auslegung erfolgt nach Abstimmung mit der Gemeindevertretung.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen..

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:12
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
 

 

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Anlagen zur Vorlage