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ALLRIS - Auszug

06.09.2017 - 7 Jahresabschluss der Gemeinde Brunsbek zum 31.12...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beber erklärt im Vorwege die Struktur einer Bilanz bzw. eines Jahresabschlusses nach dem doppischen Prinzip im Vergleich zur Kameralistik.

 

Die Fehlbeträge laut Ergebnisrechnung sind rein rechnerische Beträge, die zum größen Teil durch die zu buchenden Abschreibungen und Änderungen des Finanzausgleichgesetzes entstanden sind.

 

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Herr Wilke gibt eine kurze Zusammenfassung über die am 16.08.2017 erfolgten Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 und verliest die Vorlage zum Jahresabschuss per 31.12.2012.

 

Es ergeht folgender Beschluss:
Die am 16.08.2017 vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde Brunsbek durch den Finanzausschuss führte zu keiner Beanstandung. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bestimmungen des Haushaltsrechts sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt unter der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz- und Vermögenslage.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 und der Lagebericht werden beschlossen.

 

Der im Jahresabschluss zum 31.12.2012 festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 110.644,68 € ist gegen die Ergebnisrücklage zu buchen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:12
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage