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ALLRIS - Auszug

07.08.2017 - 9 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung (frühzeitige Beteiligung)

 

Die hrend der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme des Kreises Stormarn hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kreis Stormarn von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, für das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach    § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Hinweis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung ausgeschlossen.

 

Anmerkung vom Vorsitzenden:

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens sind 2 Parkplätze pro Wohneinheit nachzuweisen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 11
Nein-Stimmen :   0
Enthaltungen :   0
 

 

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Anlagen zur Vorlage