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ALLRIS - Auszug

24.07.2017 - 8 Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende Herr Pirk erteilt Herrn Czierlinski das Wort.

Herr Czierlinski stellt die Planung vor, die Erschließung soll über die Straße Lütten Damm erfolgen.

 

Hier ist zu überlegen, ob das gesamte Bebauungsgebiet ab Lütten Damm als Privatstraße erschlossen werden soll.

 

Herr Pirk dankt Herrn Czierlinskir die Ausführungen.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss

r das Grundstück 'Hauptstraße 42' (Flurstück 65/8) wird der Bebauungsplan Nr. 17 aufgestellt. Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB Anwendung. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

 

 langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

 Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung;

 Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten (WA) und Mischgebieten (MI) anstelle eines Dorfgebietes (MD);

 Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Einbindung in das Siedlungsgefüge;

 rderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Hofstelle;

 Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro r Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

 

b) Billigung der Planunterlagen

 

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 04.07.2017 gebilligt.

 

 

c) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem.         § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen
 

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage