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ALLRIS - Auszug

04.07.2017 - 15 Vertragsangelegenheiten - Regelungen zur Auswah...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 29.06.2017 wird Bezug genommen.
Mit dieser Vorlage erfolgt eine erste Einschätzung zur rechtlichen Einordnung hinsichtlich der Ausschreibungspflicht von Architekten- und Ingenieurleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich. Abschließende Aussagen können erst getroffen werden, wenn weitere Grundlagen geklärt und entschieden sind.

Wird der EU-Schwellenwert von 209.000 € (netto) erreicht oder überschritten, werden die zu vergebenden Planungsleistungen vom Vergaberecht erfasst. Die Vergabe richtet sich in diesem Fall nach der Vergabeverordnung (VgV 2016). Das Regelverfahren im Oberschwellenbereich ist das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV. (EU-weites Vergabeverfahren.

Aufgrund der hohen Dringlichkeit ist die Kommunalaufsicht in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Stormarn um Hinweise gebeten worden, ob die Möglichkeit besteht, das Verfahren rechtlich sicher zu beschleunigen. Der Vermerk der Verwaltung vom 04.07.2017 über die Antwort der Kommunalaufsicht wird vorgelesen. Danach kann für die Feststellung der anrechenbaren Kosten für die KiTa die Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 (Inhalt Standortanalyse KiTa) angesetzt werden. Allerdings ist auf den ermittelten Honorarwert noch die Kostensteigerung gemäß Preisindex von 4 % anzusetzen. Somit wird der Schwellenwert für die KiTa überschritten, mit der Folge, dass ein EU-weites Verfahren durchzuführen ist.

Somit muss zwingend eine EU-weite Vergabe durchgeführt werden. Es ist zu entscheiden, ob ein funktionaler Zusammenhang der Gebäude KiTa und Feuerwehr sinnvoll und zweckmäßig ist, um den Gesamtkomplex im EU-Verfahren auszuschreiben.

 

Die Regelung wird zur Kenntnis genommen.

 

Nach Meinung von Herrn Reppel ist seinerzeit ein Architekt für den KiTa-Bau beauftragt worden. Die Verwaltung wird hier um Prüfung gebeten.
 

 

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Auf Antrag von Herrn GV Reppel beschließt die Gemeindevertretung, zunächst die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes in Auftrag zu geben. Das erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 13
Nein-Stimmen :  0
Enthaltungen :  0