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ALLRIS - Auszug

13.06.2017 - 7 Neufassung der KiTa-Satzung zum 01.08.2017

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage vom 06.06.2017 wird verwiesen. Herr Rathjen erläutert den Sachverhalt.

 

Es ergeben sich folgende Anmerkungen / Ergänzungen:

In § 6 sind die Benutzungsgebühren gemäß Beschlussfassung zu TOP 6 einzufügen. Folgende Spalte ist anzufügen:

Ferienbetreuung 4,25 Stunden an 5 Tagen/Woche in der Kernzeit von 08.00 bis 12.15 Uhr

Ferner ist die gesonderte Gebühr für die Hortferienbetreuung aufzunehmen.

 

Die Verspätungsgebühr gemäß § 6 Abs. 2 in Höhe von 10 € pro angefangene 10 Minuten soll nach den Vorgaben der KiTa über die Amtsverwaltung festgesetzt und eingezogen werden.

 

In § 11 Abs. 1 sind die letzten beiden Sätze durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

 

hrend der Schulferien außer während der Schließzeiten nach Abs. 2 ist der Hort von 08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.r die Betreuung von 08.00 bis 12.15 Uhr an 5 Tagen/Woche (Kernzeit) ist eine Anmeldung erforderlich. Weiterhin findet eine Betreuung analog der während der Schulzeit geltenden Betreuungszeiten statt.

 

In § 12 Abs. 3 ist das Wort „Kakao“ zu streichen.

 

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die KiTa-Satzung zum 01.08.2017, wie sie sich aus der Anlage ergibt inkl. der im Finanzausschuss und/oder in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossenen Änderungen. Das Modell der flexiblen Betreuungszeiten wird probeweise für das KiTa-Jahr 2017/2018 eingeführt.

 

Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Hortferienbetreuungsgebühr wird zur Sitzung der Gemeindevertretung zwecks Beschlussfassung vorliegen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage