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ALLRIS - Auszug

03.04.2017 - 17 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a)Billigung der Planunterlagen

Die vorliegenden Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 21.02.2017 gebilligt.

 

b)Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der

Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung

unterrichten und zur Planung äern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich

bekannt zu machen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 9
Nein-Stimmen : 0

Enthaltungen : 4
 

 

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Anlagen zur Vorlage