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ALLRIS - Auszug

16.03.2017 - 5 Endabrechnung OGS-Gebühren 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf die Verwaltungsvorlage und erläutert noch einmal, dass der Mehrertrag bei der OGS-Gebühr i.H.v. 3.834 Euro aus den höheren Kinderzahlen im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 resultiert. Der Minderertrag beim Mittagstisch i.H.v. 7.374,09 Euro hängt damit zusammen, dass mit einer täglichen Teilnahme am Mittagstisch von im Durchschnitt 31 Kindern gerechnet wurde. Tatsächlich ist es aber so, dass zwar im Durchschnitt 31 Kinder zum Mittagstisch angemeldet sind, diese aber nicht alle täglich essen. Einige Kinder Essen beispielsweise nur einmal pro Woche, andere essen fünfmal die Woche. Zudem waren auch krankheitsbedingte Abmeldungen vom Mittagstisch zu verzeichnen.

 

Es ist laut Herrn Schmidt nun zu überlegen, wie mit dem Minderertrag umgegangen werden soll.

 

Aus der Mitte der Verbandsversammlung wir darauf hingewiesen, dass bei einer Erhöhung des Preises pro Mahlzeit zu erwarten ist, dass einige Eltern ihre Kinder vom Mittagstisch abmelden. Dies hätte wiederum zur Folge, dass die Anzahl der Jahresportionen sinkt, die Personal- und Bewirtschaftungskosten aber bleiben und demnach die einzelne Mahlzeit noch teurer wird.

 

Frau Pucci regt an, die Eltern besser über die Aufschlüsselung der Kosten des Mittagessens zu informieren. Dies würde Ihrer Ansicht nach die Akzeptanz, insbesondere bei einer Erhöhung des Entgelts für das Mittagessen, erhöhen.

 

Die Schulverbandsmitglieder sind sich einig, dass die Erhöhung des Entgelts pro Mahlzeit aufgrund der vorgenannten Bedenken nicht zielführend erscheint und der zu zahlende Anteil der Eltern pro Mahlzeit unter 5,00 € bleiben sollte.

 

Da zum Zeitpunkt der Kalkulation die Anzahl der im Kalkulationsjahr tatsächlich benötigten Portionen, aufgrund von krankheitsbedingten (kurzfristigen) Abmeldungen und angesichts der unklaren Anmeldezahlen der „neuen Erstklässler“, noch nicht feststeht, wird immer ein Mehr- oder Minderertrag zu verzeichnen sein. Folge wäre ein ständig schwankender Preis pro Mahlzeit.

 

Um zu verhindern, dass der entstandene Minderertrag Auswirkungen auf die Folgekalkulationen hat, macht Herr Beber den Vorschlag, den Minderertrag i.H.v. 7.373,10 Euro -vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit- über den Haushalt des Schulverbandes auszugleichen.

 

Weiterhin sollte überlegt werden, ob als Kalkulationsgrundlage zukünftig die durchschnittlich verzehrten Gerichte pro Jahr (Referenzwert) und nicht die Anmeldezahlen herangezogen werden sollten.

 

Nach eingehender Diskussion ist sich die Schulverbandsversammlung einig, dass der Min-derertrag -vorbehaltlich der gebührenrechtlichen Zulässigkeit- über den Haushalt des Schulverbandes auszugleichen ist und damit nicht über die Gebührenkalkulation auf die Eltern umgelegt werden soll. Sollte diese Vorgehensweise gebührenrechtlich nicht zulässig sein, ist die Kostenunterdeckung beim Mittagstisch i.H.v. 7.373,10 Euro mit der Gebührenkalkulation 2018 aufzulösen und gem. § 50 Abs. 1 GemHVO-Doppik im Anhang des Jahresabschlusses 2016 anzugeben. Um einer von den Eltern zu übernehmenden Kostensteigerung pro Gericht entgegenzuwirken, sollte dann überlegt werden von der Vollkostendeckung über die Eltern abzuweichen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Der Ausgleich der Kostenunterdeckung über den Haushalt des Schulverbandes ist laut der zuständigen Sachbearbeiterin gebührenrechtlich nicht zulässig. Aufgrund der für 2016 und 2017 beschlossenen Vollkostendeckung für den Mittagstisch, ist ein Ausgleich der Kostenunterdeckung frühestens mit der nächsten Kalkulation 2018 möglich. Die Kostenunterdeckung ist gem. § 6 Abs. 2 KAG innerhalb der auf die Feststellung der Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen. 

 

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Beschluss:

a) Die Schulverbandsversammlung Stapelfeld nimmt die Endabrechnung 2016 der OGS-Gebühren zur Kenntnis. Die Kostenunterdeckung beim Mittagstisch i.H.v. 7.373,10 Euro wird mit der Gebührenkalkulation 2018 aufgelöst und ist gem. § 50 Abs. 1 GemHVO-Doppik im Anhang des Jahresabschlusses 2016 anzugeben.

 

b) Um einer von den Eltern zu übernehmenden Kostensteigerung auf über 5,00 € pro Mahlzeit entgegenzuwirken, ist die Schulverbandsversammlung Stapelfeld grundsätzlich bereit ab 2018 geringere Kostendeckungsgrade beim Mittagstisch festzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0