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ALLRIS - Auszug

23.01.2017 - 10 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

r das zu überplanende Grundstück liegt ein Lärmschutzgutachten vor, eine Nutzung der Freiflächen ist nur durch Errichtung von Schallschutzmaßnahmen möglich.

Es liegt noch keine Stellungnahme des Schallschutzgutachters vor. Ein diesbezügliches Gespräch ist für den 10.02.2017 terminiert.

 

Über den vorliegenden Entwurf des Architekten wird im Bauausschuss kontrovers diskutiert. Grundsätzlich wird kritisiert, dass keine alternativen Entwurfsvarianten vorliegen. Da das Gespräch mit dem Schallschutzgutachter erst am 10.02.17 stattfindet, kann der Bauausschuss derzeit keine Stellungnahme abgeben. Herr Pirk stellt fest, dass grundsätzlich keine massive Wand gewünscht ist. Unterbrechungen in der Fläche sind erforderlich und positiv zu bewerten. Der Bauausschuss nimmt den Entwurf heute lediglich zur Kenntnis, eine Stellungnahme wird vertagt.

 

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Anlagen zur Vorlage