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ALLRIS - Auszug

09.01.2017 - 9 Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltungsvorlage vom 12.12.2016 mit der Vorlagen-Nummer 2016/004/296 liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Inhaltlich wird darauf verwiesen.
 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils geltenden Fassungen wird der Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet südlich und östlich der Dorfstraße (K91), Dorfstraße 22 bis 24a (nur gerade Hausnummern), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter / Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Verwaltung möge bitte prüfen, ob alle Vorgaben des Kreises (Zusammenstellung des Abwägungsmaterials siehe Seite 7) auch umgesetzt wurden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage