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ALLRIS - Auszug

06.12.2016 - 9 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung

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Wortprotokoll

Sachverhalt:
 

Die Gebührenkalkulation liegt den Verbandsmitgliedern in tabellarischer Form vor.

Seitens der Verwaltung wird hierzu erläutert:

 

  • Die derzeitigen Gebühren für die Ableitung des Schmutzwassers über das Kanalnetz betragen seit dem 01.01.2012 2,64 €. Im Rahmen der aktuellen Berechnungen erfolgte auch eine Nachkalkulation dieses Zeitraumes. Hier ist tlw. eine Unterdeckung zu verzeichnen.
  • Benutzungsgebühren sollen so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten decken. Unter Berücksichtigung notwendiger baulicher Maßnahmen würden sich erhebliche Gebührenerhöhungen ergeben.
  • §§40, Abs. 6 GemHR-Doppik SH, sowie §6, Abs.2 KAG geben dem Abwasserverband jedoch die Möglichkeit, zur Minderung von Benutzungsgebühren vorhandene Beiträge jährlich mit einem gleichmäßigen Abschreibungssatz aufzulösen. Entsprechende Kalkulationen können für jeweils einen Auflösungsbeginn 2013 bzw. 2017 den vorliegenden Tabellen entnommen werden.
  • Darüber hinaus wurden die Gebühren mit bzw. ohne Ergebnisverrechnung für 2013-2015 errechnet. Auch diese können den Tabellen entnommen werden.

 

Auf Nachfrage wird weiterhin wie folgt erläutert:

 

  • Eine Gebührentfestsetzung von 2,82 €/m³rde einer Erhöhung um rd. 7% entsprechen. Aus dem Kreis der Anwesenden wird diese wird im Verhältnis zu sonstigen Kosten- / Gehaltsentwicklungen als zu hoch angesehen.             
    Hierzu wird erläutert, dass der Verband mit einer Beitragsauflösung höheren Gebühren bereits entgegen wirken würde. Darüber hinaus sollen Benutzungsgebühren jedoch kostendeckend sein.
  • Die Höhe der jährlichen Auflösungsbeträge ist in allen Berechnungsbeispielen gleich. Hier steht die Frage im Raum, um ein möglicher Austritt des OT Stellau unberücksichtigt geblieben ist.             
    Anmerkung der Verwaltung:Der Beiträge aus dem OT Stellau wurden nicht aufgelöst. Dies entspricht auch der Vorgehensweise bei der Gebührenkalkulation von Barsbüttel.
  • Aufwendungen bzw. Erlöse aus der ehemaligen Vereinbarung mit Großhansdorf fallen künftig nicht mehr an.
  • Eine Regenwassergebühr ist nicht Bestandteil dieser Kalkulation.

 

 

Nachfolgend stellt der Verbandsvorsteher folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage