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ALLRIS - Auszug

05.12.2016 - 4 Tarifgestaltung der Fernwärmeversorgung Stapelf...

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Wortprotokoll

Aufgrund des Beschlusses in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2016 (TOP 7.1) wird der Beschlussvorschlag des Werkausschusses vom 07.11.2016 (TOP 6) erneut

beraten.

Es entsteht eine Diskussion bezüglich der rechtlichen Unsicherheit der von der Gemeindevertretung beschlossenen Änderung des Berechnungssystems ab 2017 von 3 Preiskomponenten (Anschlusswert, Verbrauch, Quadratmeter) auf 2 Preiskomponenten (Anschlusswert, Verbrauch).

Der Werkausschuss gelangt zu der Auffassung, dass die Fernwärmeversorgung Stapelfeld (FWV) quasi eine Monopolstellung als Wärmeversorger innehat und dadurch aufgefordert ist, neue Preismodelle mit einemngeren Vorlauf einzuführen. Hinzu kommt, dass die

vertragliche Preisanpassungsklausel der FWV stark auf das 3 Komponenten Modell bezogen ist und dementsprechend auch überarbeitet werden müsste. Von Seiten des Werkausschusses wird daher angeregt diesbezüglich ein juristisches Gutachten einzuholen, welches die Anforderungen an ein neues Preismodell und die Preisanpassungsklausel beurteilt.

Des Weiteren würde die spätere Einführung eines geänderten Berechnungssystems die Möglichkeit bieten, Vergleichswerte zur Berechnung heranzuziehen.